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23.02.2016 | Steuerrecht | Interview | Online-Artikel

„Wir haben heute den gläsernen Steuerbürger“

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Interviewt wurde:
Hans-Ulrich Dietz

war nach seiner Tätigkeit in der Finanzverwaltung über 35 Jahre in der Steuerabteilung der Commerzbank AG verantwortlich tätig. Heute betätigt er sich als Dozent, Redner und Keynote Speaker sowie als Fachjournalist und Autor zu aktuellen steuerlichen Themen.

Das Finanzamt hat heute eine Vielzahl von Möglichkeiten, an Informationen über einen Steuerbürger zu kommen. Sind wir am Ende der finanziellen Privatsphäre angelangt?

Springer für Professional: In Ihrem Buch sprechen Sie von „Im Griff des Fiskus – Ende der finanziellen Privatsphäre?“. Sind wir bereits beim gläsernen Steuerbürger angekommen?

Hans-Ulrich Dietz: Ja, durch viele nationale und internationale Regelungen haben wir schon heute den gläsernen Steuerbürger. Von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen, ist neben den Meldungen der Banken, Versicherungen und Notare die Vorschrift des § 93 AO erhebliche Bedeutung beizumessen. Danach können unter bestimmten Bedingungen alle, ursprünglich am Besteuerungsverfahren nicht beteiligten Personen, von den Finanzbehörden zur Auskunft aufgefordert werden. So können beispielsweise Nachbarn und Freunde, aber auch Kreditkartenunternehmen und Geschäftspartner zu Informanten der Steuerbehörden werden. Darüber hinaus wurden Gesetze über die gegenseitige internationale Amtshilfe in Steuersachen sowie über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten von den gesetzgebenden Körperschaften verabschiedet. Schafft man jetzt noch das Bargeld ab, sind wir am Ende der finanziellen Privatsphäre angelangt.

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Welche Rolle spielt noch das sog. „Bankgeheimnis“ im Hinblick auf den Fiskus?

Der Begriff des Bankgeheimnisses verpflichtet Banken, die ihnen bekanntgewordenen finanziellen Informationen aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung nicht an andere Personen weiterzugeben. Dieses Bankgeheimnis gilt jedoch nicht gegenüber Behörden. Diese sind über vielen Normen legitimiert, Auskünfte über finanzielle Verhältnisse zu erlangen.

Verschärfte Regeln bei der Selbstanzeige, Kauf von Steuerdaten-CD und tausende Ermittlungen: Der Steuerhinterziehung wurde der Kampf angesagt und in den vergangenen Jahren nicht wenige Mehreinnahmen durch Steuernachforderungen erzielt. In ihrem Buch stellen Sie fest „Die neuen Kontrollen gelten nicht nur für bisher steuerunehrliche „Anleger“. Was kann auf Anleger zukommen?

Allen Steuerzahlern muss klar sein, dass sich ein steuerunehrliches Verhalten nicht lohnt. National wie international werden noch vorhandene Steuerschlupflöcher entdeckt und geschlossen. Jeder Steuerzahler muß jederzeit gegenüber den Finanzbehörden sprachfähig sein, woher er seine Einnahmen bezieht und wofür er sein Geld ausgibt. Denn dies kann alles besteuerungsrelevant sein und unter Umständen strafrelevant werden. 

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