Mit dem Jahreswechsel treten eine Vielzahl an steuerlichen Neuregelungen in Kraft. Die Politik gewährt vor allem Entlastungen im Hinblick auf die stark steigenden Energiepreise. Unser Überblick zeigt, was sich ändert und worauf Unternehmen 2023 achten müssen.
Steuerreformen gehören zur jährlichen Routine. Viele gesetzliche Neuregelungen treten meist zum Jahreswechsel in Kraft. Für 2023 steht eine besonders große Anzahl an Änderungen auf der Agenda, denn "der Krieg in der Ukraine bringt erhebliche Belastungen für die deutsche Wirtschaft mit sich", wie Michael Grömling und Hubertus Bardt in ihrem Beitrag "Betriebliche Belastungen durch Ukrainekrieg" feststellen. Die Energiepreise entwickeln sich derzeit sowohl für Bürger als auch Unternehmen zum erheblichen Kostenfaktor. Die Bundesregierung hat deshalb schon zahlreiche Maßnahmen entwickelt, um den wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken.
Hier ein Überblick zu den wichtigsten Plänen:
Jahresssteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 setzt die Politik gleich eine Vielzahl an Änderungen um. Es gab einige Änderungen zum Regierungsentwurf. So wird beispielsweise eine großzügigere Homeoffice-Pauschale gewährt. Der Bundesrat hat den entsprechenden Plänen am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Zentrale Punkte sind unter anderem:
- Die Homeoffice-Pauschale soll dauerhaft gewährt werden. Für jeden Kalendertag, den Steuerpflichtige von zuhause arbeiten, sollen 6 Euro, jedoch maximal 1.260 Euro ab 2023 im Kalenderjahr, als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
- Änderungen ergeben sich auch beim Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. So wird die Jahrespauschale auf 1.260 Euro erhöht. Zudem gelten vereinfachte Voraussetzungen für den Abzug.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro erhöht.
- Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4.260 Euro.
- Rentenbeiträge können ab 2023 steuerlich voll berücksichtigt werden.
- Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab 2023 von 801 auf 1.000 Euro im Jahr.
- Bei Kapitaleinkünften wird bereits ab 2022 eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung gesetzlich ermöglicht.
- Der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 von 924 auf 1.200 Euro erhöht.
- Beim Wohnungsneubau werden verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Fertigstellungen ab 1. Juli 2023 gewährt.
- Zahlreiche Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz sind vorgesehen, beispielsweise zu Zusammenfassenden Meldungen, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
- Bei der Bildung aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten sieht § Abs. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz ein Wahlrecht vor. Dieses Wahlrecht muss einheitlich ausgeübt werden.
- Neuregelungen verbessern den steuerlichen Rahmen bei der Anschaffung privater Photovoltaik-Kleinanlagen.
- Zudem wird für direkte Zahlungen öffentlicher Leistungen, wie das Klimageld, eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen.
Inflationsausgleichsgesetz
Das sogenannte Inflationsausgleichgesetzes wurde am 13. Dezember 2022 verkündet. Was ist hierin enthalten? Aufgrund der Inflation wurden steuertarifliche Anpassungen vorgenommen. Diese Maßnahme sieht sowohl für Bürger als auch Unternehmen Entlastungen vor. Zentraler Punkt ist der Ausgleich der sogenannten kalten Progression durch eine Anpassung der Tarifeckwerte. Zudem wird der Grundfreibetrag erhöht
- ab 2023 auf 10.908 Euro und
- ab 2024 auf 11.604 Euro.
Das wirkt sich entsprechend auf die Lohnsteuerberechnung aus. Außerdem werden mit dem Inflationsausgleichsgesetz das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Unterhalthöchstbetrag erhöht.
Drittes Entlastungspaket
Die hohen Energiekosten setzen sowohl Bürgern als auch Unternehmen erheblich zu. Anfang September 2022 hat sich die Ampelkoalition deshalb auf ein weiteres Entlastungspaket verständigt. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Paket mit einer ganzen Vielzahl an Maßnahmen. Insgesamt sollen Bürger und Unternehmen um 65 Milliarden Euro entlastet werden. Die einzelnen Maßnahmen werden in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren, wie dem Inflationsausgleichsgesetz, umgesetzt. Besonders interessant sind beispielsweise folgende Vorhaben:
- Einmalige Energiepreispauschale für Rentner
- Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler
- Reform des Wohngelds
- Erhöhung und Einführung des Bürgergeldes
- Anhebung der Höchstgrenze für sog. Midijobs
- Regelungen zum Mieterschutz aufgrund der gestiegenen Energiekosten
- Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr als Nachfolger des 9-Euro-Tickets
- Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
- Steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro
- Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
Verlängerung verschiedener KfW-Programme
In vielen Unternehmen ist die Liquiditätssituation angespannt. Die Bundesregierung hat deshalb verschiedene KfW-Programme verlängert. Außerdem werden bei der Insolvenzantragspflicht vorübergehend Erleichterungen gewährt. Für Unternehmen besonders interessant sind jedoch auch Maßnahmen, die direkt auf die Energiepreise wirken sollen:
- Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes kommt auch 2023 der sogennannter Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer infrage. Allerdings nur, wenn die Firmen einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.
- Die sog. Strompreisbremse soll ab März 2023 auch KMU entlasten.
- Auch die sog. Gaspreisbremse soll 2023 KMU entlasten.
- Steigende Nutzungsentgelte durch sogenannte Redispatch-Kosten sollen gedämpft werden.
- Die geplante Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 wird verschoben.
- Bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz kommt von 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 vorübergehend der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer zur Anwendung.
- Weitere Preisdämpfungsmodelle für den Gasmarkt werden geprüft.
Interessant ist zudem, dass Deutschland plant, ab 2023 die Mindestbesteuerung umzusetzen. Eine Einigung auf EU-Ebene konnte noch nicht erzielt werden. Doch die Bundesrepublik strebt möglicherweise einen Sonderweg an. Außerdem sollen Zufallsgewinne von Unternehmen, die günstig Strom produzieren, besteuert werden.
Modernisierung der Außenprüfung
Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, das für Unternehmen zentrale Bedeutung hat, betrifft die Beschleunigung von Außenprüfungen. Mit der Reform soll der Ablauf von Außenprüfungen modernisiert werden. Der Bundesrat hat dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts" zugestimmt. Für Unternehmen bringt dies unter anderem mehr Mitwirkungspflichten mit sich.
Weitere Maßnahmen und Regelungen:
- Der Bundesrat hat einer weiteren steuerlichen Maßnahme zugestimmt: Bestimmte Heizungen werden ab 2023 steuerlich nicht mehr nach § 35c Einkommensteuergesetz gefördert.
- In seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 hat das Organ außerdem der Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung zugestimmt. Hierin enthalten ist eine Liste nichtkooperativer Steuerhoheitsgebiete. Es handelt sich hierbei um eine Art Schwarze Liste, die regelmäßig aktualisiert wird und bestimmte steuerliche Maßnahmen ermöglicht.
- Zu den bereits abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren gehören zum Beispiel
- das Steuerentlastungsgesetz 2022,
- das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz,
- die Neuregelung zur Vollverzinsung nach § 233a Abgabenordnung sowie
- die Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.
Weitere steuerliche Änderungen
Für Unternehmen sind die vielen steuerlichen Änderungen von großer Bedeutung - und in der Umsetzung eine Herausforderung. Es ist alles andere als einfach, hier den Überblick zu bewahren. Nicht nur diese Reformen beschäftigen die Steuerabteilungen vieler Unternehmen. Es gibt zahlreiche Werte, die ab 2023 neu zu beachten sind. So beispielsweise auch die Auslandsreisepauschalen 2023 und die amtlichen Sachbezugswerte 2023.