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02.07.2025 | Steuerrecht | Im Fokus | Online-Artikel

Pläne zur Registrierkassenpflicht stoßen auf Kritik

verfasst von: Sylvia Meier, Angelika Breinich-Schilly

3:30 Min. Lesedauer

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Die Bundesregierung will präventiv gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Deshab soll es ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht geben. Bei Experten stößt der aktuelle Vorschlag jedoch auf Kritik. 

Steuerbetrug durch offene Ladenkassen soll künftig noch gezielter verhindert werden.


Der Gesetzgeber hat die Kassenführung in den vergangenen Jahren in den Fokus gerückt. Regeln wurden immer wieder verschärft und weitreichende Aufzeichnungspflichten vorgegeben. Die Maßnahmen sollten vor allem Betriebe treffen, die ihre Kassen gezielt zur Steuerhinterziehung nutzten und so dem Fiskus Milliardenausfälle bescherten. Der Koalitionsvertrag sieht eine erneute Verschärfung bei der Kassenführung vor. Dem zufolge soll zwar die Bonpflicht entfallen, doch 

für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht ein."

Bisher dürfen Betriebe auch eine sogenannte offene Ladenkasse besitzen. Diese kommt ohne technische Unterstützung aus und lagert das Geld in Fächern oder Kisten.

Steuerexperten üben Kritik an den Plänen

Stimmen aus der Wirtschaft haben sich durchaus kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. Während die Deutsche Steuer-Gewerkschaft gegenüber Medien positiv einer "längst überfälligen" Registrierkassenpflicht gegenübersteht, zweifelt der Handelsverband hingegen an Nutzen und Kosten.

Detailliert nimmt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) Stellung und moniert viele offene: Welche Unternehmen gelten als Geschäfte? Und wie wird die jährliche Umsatzgrenze ermittelt? Der Verband kritisiert zudem, dass die bestehende Rechtslage und deren Wirkung in der Praxis zunächst nicht analysiert wurde. Stattdessen handele es sich um einen Vorstoß, der einer Evaluation zuvorkomme. Der Verband regt an:

Die Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen sollte - wenn überhaupt - nur dort greifen, wo das Betrugsrisiko grundsätzlich und in größerem Umfang gegeben ist. Nicht alle Geschäftstätigkeiten lassen sich in ein digitales Kassensystem überführen. Hier ist auf die Besonderheiten bestimmter Branchen, Geschäftsmodelle oder Tätigkeiten Rücksicht zu nehmen."

Hohe Kosten und technische Hürden gerügt

Noch sind keine genauen Umsetzungspläne bekannt zu dem Hinweis aus dem Koalitionsvertrag. Doch Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass die Kassenführung auch künftig noch mehr in den Fokus von Regulierung und Prüfungen geraten wird.

Bei einer so umfassenden Registrierungspflicht, wie sie im Koalitionsvertrag angedeutet wird, sind die Folgen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen erheblich. Eine Umsetzung wäre mit hohen Kosten verbunden. Zudem stellt sich die Frage, wie sich dies technisch umsetzen lässt, wenn bisher nur eine offene Ladenkasse betrieben wurde - je nach Unternehmen vielleicht sogar ohne Strom.

Klare und praxistaugliche gesetzliche Vorgaben

Jurist Ralf Jahn hält eine gesetzliche Registrierkassenpflicht für "einen sinnvollen Beitrag zur vollständigen Versteuerung von (Bar)Umsätzen" - vor allem im Handel und der Gastronomie. Der Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt und Honorarprofessor für Verwaltungsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg wünscht sich jedoch auf dem "nwb Experten-Blog", dass "bei der konkreten Ausgestaltung die Fachverbände, unter anderem die der Kassenhersteller sowie von Praktikern aus Wirtschaft, Steuerberatung und Finanzverwaltung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebunden werden". 

Wünschenswert sei auch, die gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und der Aufbewahrung (§§ 143 bis 147 Abgabenordnung) an die bereits fortgeschrittene und weiter fortschreitende Digitalisierung anzupassen und "klare und praxistaugliche gesetzliche Vorgaben zu formulieren".

Argumente gegen die vollständige Abschaffung der Bonpflicht

Von einer vollständigen Abschaffung der Bonpflicht ist Jahn hingegen nicht überzeugt. Das bevorzuge diejenigen, die "Geschäftsvorfälle einfach nicht aufzeichnen". Genau das habe die Bonpflicht verhindern wollen. Umweltpolitische Aspekte wie der überflü1ssigen (Thermo-)Papierverbrauch kontert der Jurist mit einer Belegausgabe auf digitalem Weg.  Das funktioniere in einigen Branchen, insbesondere in Verbindung einer App mit Kundenkonto samt Hinterlegung der digitalen Kassenbons, schon jetzt reibungslos bei Einkäufen des täglichen Lebens.

Mit Wegfall einer Bonpflicht, insbesondere in bargeldintensiven Branchen, wäre die nicht vollständige Erfassung und Versteuerung der Betriebseinnahmen zukünftig schwerer nachzuweisen. Den Finanzbehörden steht mit der Kassen-Nachschau (§ 146b AO) zwar ein gutes und wirksames Prüfungsmittel zur Verfügung, das aber in der Praxis Nachteile hat. Deswegen ist fraglich, ob die Abschaffung der Bonpflicht wirklich so radikal umgesetzt wird wie im Koalitionsvertrag angekündigt", so der Jurist. 

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