Steuerfreibeträge, Sozialabgaben und Pauschalen haben sich 2025 geändert: Die Lohnbuchhaltung muss zahlreiche neue Werte beachten, um korrekte Abrechnungen sicherzustellen. Tut sie dies nicht, drohen Nachzahlungen und Prüfungen.
In der Lohnbuchhaltung ändern sich regelmäßig wichtige Werte.
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Zum 1. Januar 2025 gab es einige Werteänderungen, die für die Lohnbuchhaltung von großer Relevanz sind. Der Grundfreibetrag beträgt nun 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro) und der Kinderfreibetrag 6.672 Euro (2024: 6.612 Euro). Allerdings ist es gut möglich, dass durch eine neue Bundesregierung diese Zahlen kurzfristig noch einmal angepasst werden.
Erhöhte Zusatzbeiträge sorgen für höhere Sozialabgaben
Für die Lohnbuchhaltung gibt es derzeit jedoch eine weitere Herausforderung. Zahlreiche Krankenkassen haben bereits ihren Zusatzbeitrag angehoben oder heben ihn in den kommenden Wochen an. Das wirkt sich auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung aus. Erhöht sich der Zusatzbeitrag, erhalten Arbeitnehmer weniger Netto. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Abgaben korrekt berechnet und abgeführt werden.
Amtliche Sachbezugswerte
Im Alltag der Lohnbuchhaltung werden außerdem verschiedene Pauschbeträge eingesetzt, die teilweise jährlich angepasst werden. Besonders relevant sind beispielsweise die amtlichen Sachbezugswerte. Sie sind beider verbilligten oder unentgeltlichen Gestellung von Mahlzeiten anzusetzen.
Vor allem, wenn beispielsweise eine Betriebskantine betrieben wird, müssen die Werte herangezogen werden. Für 2025 liegt der Monatswert für Verpflegung 333 Euro. Für ein Frühstück sind 2,30 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro anzusetzen (vergleiche Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Dezember 2024). Der Monatswert für Unterkunft und Miete liegt 2025 bei 282 Euro.
Pauschalen bei Reisen
Bei den inländischen Reisekosten betragen die Verpflegungspauschalen weiterhin bei mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit 14 Euro und bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit 28 Euro. Änderungen ergeben sich jedoch bei Reisen ins Ausland. Hier sind die Auslandsreisepauschalen 2025 zu beachten, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.
Eine besondere Regelung gilt bei Berufskraftfahrern. Diese können bei einer Übernachtung im Fahrzeug 9 Euro pauschal je Kalendertag ansetzen.
Weitere wichtige Werte
Typischerweise sind in der Lohnbuchhaltung außerdem 2025 unter anderem folgende Werte regelmäßig im Einsatz:
- Mindestlohn: 12,82 Euro
- Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze): 556 Euro
- Steuerfreie Aufmerksamkeiten (Freigrenze): 60 Euro
Die Inflationsausgleichsprämie kann 2025 nicht mehr steuerfrei gewährt werden. Allerdings bleibt abzuwarten, welche Vorhaben eine neue Bundesregierung für weitere steuerliche Förderungen umsetzen will. Gerade im Bereich Lohn und Gehalt können kurzfristige Änderungen umzusetzen sein. Da falsche Werte zu Nachzahlungen und Problemen bei Betriebsprüfungen führen können, sollte die Lohnbuchhaltung regelmäßig die aktuellen Vorgaben prüfen und sicherstellen, dass alle Anpassungen korrekt umgesetzt werden.