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01.11.2019 | Steuerrecht | Nachricht | Online-Artikel

Institut holt Steuerthemen auf wissenschaftliche Ebene

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

1:30 Min. Lesedauer

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Ein neues Institut in Eichstätt will künftig Diskussionen zu aktuellen Steuerthemen wissenschaftlich bereichern. Es soll helfen, Forschung und Wissenstransfer zur Steuerpolitik zu bündeln, und zugleich neue Denkanstöße liefern. 

Mit einem interdisziplinären Ansatz soll das neue KU Research Institute for Taxation, das an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt (WFI) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) angesiedelt ist, unter anderem Steuern auf Unternehmensentscheidungen und Konzernstrukturen untersuchen. Auch sollen hier Strategien der Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen, das Verhältnis von Steuern und Gerechtigkeit, etwa in Erbschaftsangelegenheiten, oder auch Themen wie Steuerhinterziehung sowie die Nutzung sogenannter Steueroasen beleuchtet werden. 

Taxatin-Institut untersucht internationale Steuerfragen

"Ich selbst bin Volkswirtin und beschäftige mich mit der Frage, wie sich Steuerpolitik sinnvoll gestalten lässt", sagte Dominika Langenmayr auf der Auftaktveranstaltung des Taxation-Instituts. Die Wissenschaftlerin ist Professorin am Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, der das neue Institut gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre trägt. Zeitgleich startete der Masterstudiengang Taxation. Dieser qualifiziere die Absolventen für Tätigkeiten in der Steuerberatung oder Steuerabteilungen von Unternehmen sowie für die Arbeit in Ministerien, der Finanzverwaltung oder internationalen Organisationen, erläutert Reinald Koch, Studiengangsleiter und Professor am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. 

Forscher und Studierende werden sich künftig unter anderem mit der Besteuerung der US-Tech-Konzerne beschäftigen und der Neugestaltung des internationalen Steuersystems. "Die Digitalwirtschaft ist in Ländern tätig, ohne dass sie dort physisch präsent sein müssen. Eine Litfaßsäule mit Werbeplakaten gilt als Betriebsstätte. Ein Smartphone, auf dem Werbung angezeigt wird, jedoch nicht", erläuterte Johannes Becker, Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Universität Münster, die Situation anlässlich der Eröffnungsveranstaltung. Unter diesen Rahmenbedingungen könne die gängige Praxis von internationalen Unternehmen, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben, nicht als Steuerhinterziehung, sondern nur als Steuervermeidung bezeichnet werden. Für die Wissenschaftler bleibt also ein weites Tätigkeitsfeld. 

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