Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe bleibt bestehen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt der Solidaritätszuschlag weiter bestehen.
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Der Solidaritätszuschlag wurde seit 2021 für viele Steuerpflichtige abgebaut. Besserverdienende, Personengesellschaften und Einzelunternehmer mit hohem Gewinn sowie Kapitalgesellschaften müssen ihn jedoch weiterhin bezahlen. Der Solidaritätszuschlag beträgt für diese Gruppen 5,5 Prozent auf die fällige Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuer - bei ersterer allerdings mit Erleichterungen. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit dieser Abgabe befasst.
Sechs FDP-Politiker hatten sich noch vor der Bildung der Ampel-Koalition mit einer Verfassungsbeschwerde gegen deren Fortführung im Jahr 2020 sowie der nur teilweisen Rücknahme ab 2021 gewehrt. Der Solidaritätszuschlag, eingeführt 1995, ist eine Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG und erfordert einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes.
BVerfG stellt Mehrbedarf durch Wiedervereinigung fest
Die Karlsruher Richter stellten fest, dass der finanzielle Bedarf nicht weggefallen ist. Der Bundesgesetzgeber sei zwar verpflichtet, die Notwendigkeit der Abgabe zu beobachten und anzupassen, doch der durch die Wiedervereinigung bedingte finanzielle Finanzhierungsbedarf bestehe weiterhin. Ein Gutachten habe strukturelle Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland aufgezeigt, die auch bis 2030 finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Die Fortführung des Solidaritätszuschlags sei daher verfassungsrechtlich zulässig.
Auch die 2021 eingeführte Entlastung für Teile der Steuerpflichtigen verstößt nach Auffassung der Verfassungsjuristen nicht gegen das Gleichheitsgebot. Der Gesetzgeber habe einen weiten Einschätzungsspielraum, der nicht überschritten wurde.
Mittelstandsverband bedauert Urteil
"Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bedauern jedoch, dass der Solidaritätszuschlag für viele kleine und mittlere Unternehmen weiterhin eine erhebliche finanzielle Belastung bleibt und an sich nicht mehr viel mit dem Aufbau Ost zu tun hat", kommentierte Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB), die Entscheidung. "Rund sieben Milliarden Euro zahlen mittelständische Betriebe jährlich - Geld, das in wirtschaftlich angespannten Zeiten dringend für Investitionen, Innovationen und Schaffung von Arbeitsplätzen benötigt wird."
Hätten sich die Richter allerdings gegen den Soli entschieden, wäre das für die künftige Regierungskoalition finanziell heikel gewesen. Für 2025 sind im bisherigen Haushaltsentwurf Einnahmen aus dem Soli in Höhe von 12,75 Milliarden Euro verplant. Auch eine Rückzahlung bereits seit 2020 eingenommerner Beträge in Höhe von insgesamt rund 65 Milliarden Euro wäre eine finanzielle Zusatzbelastung gewesen.