Wo zieht man die Grenze zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital? Diese Frage wird weltweit diskutiert und ist entscheidend im Gesellschafts- und Steuerrecht. Für international tätige Unternehmen ist es deshalb wichtig, die verschiedenen Abgrenzungskriterien zu kennen.
Das Körperschaftsteuerrecht sieht unterschiedliche Folgen für die steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital vor. Für einen Investor stellt sich die Frage, ob eine Gesellschaftsbeteiligung oder ein Schuldvertrag vorliegt. Denn das hat maßgebliche Konsequenzen für seine Vermögenslage. Möglicherweise hat er Mitwirkungsrechte erworben. Umso wichtiger ist es, sich über die Einordnung klar zu werden. Das Personenunternehmen bzw. die Kapitalgesellschaft muss sich vor allem fragen, wie die Besteuerung erfolgen wird. Für Eigen- oder Fremdkapital gibt es unterschiedliche Folgen.
Zentrale Fragen im Körperschaftsteuerrecht
So ist im Körperschaftsteuerrecht also fraglich:
Sind Kapitalentgelte abzugsfähig? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie hoch sind Beteiligungserträge zu besteuern?
Welche Sondervorschriften für Veräusserungsgewinne/-verluste von Eigenkapitalanteilen finden Anwendung?
Eigen- oder Fremdkapital?
Wie kann Eigen- oder Fremdkapital abgegrenzt werden? Springer-Autor Wolfgang Schön analysiert diese Frage aus zivilrechtlicher Sicht für das deutsche Recht. Dabei stellt er vier wesentliche Unterscheidungspunkte fest:
1 | Art der erlangten Rechtsposition | Sie ist absolut beim Eigen- und relativ beim |
2 | Art des Schuldrechtsbeziehung | Eigenkapital liegt ein Gesellschaftsvertrag, der |
3 | Vermögensrechtliche Position | Teilhabe an Chancen und Risiken bei den |
4 | Verwaltungsrechtliche Position | Gemeinsame Leitung durch die Eigenkapitalgeber, |
Abgrenzung im Ländervergleich
Bei seiner Untersuchung, wie Eigen- und Fremdkapital voneinander abzugrenzen sind, analysiert Springer-Autor Wolfgang Schön die Frage nicht nur nach deutschem Recht sondern präsentiert umfangreiche Länderberichte. Bezüglich der Besteuerung von Körperschaften stellt der Autor die zentralen Praxisprobleme der verschiedenen Länder dar.
So ist z. B. in Deutschland eine immer wiederkehrende Frage: Wie unterscheidet sich die mitunternehmerische Beteiligung als “atypisch stiller Gesellschafter” von der aktienähnlichen Beteiligung als Genussrechtsinhaber?
In Frankreich spielt bei der Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapital in der Einkommensteuer die Mitwirkungsrechte des Kapitalgebers eine Rolle. Im Körperschaftsteuerrecht dagegen spielen die Mitwirkungsrechte keine große Rolle.
Gerade für international tätige Unternehmen ist es deshalb wichtig, sich über die Abgrenzungskriterien – die je nach Land unterschiedlich sein können - zu informieren und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.