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01.03.2023 | Steuerrecht | Gastbeitrag | Online-Artikel

EU-Steuerprojekt BEFIT bringt Vor- und Nachteile

verfasst von: Marcus von Goldacker, Detlef Rost

3 Min. Lesedauer

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Das europäische Steuerprojekt BEFIT will für grenzüberschreitend tätige Unternehmen den Steuerdschungel lichten. Doch zugleich birgt es das Risiko steigender Befolgungskosten für multinationale Gruppen, aber auch Unklarheiten etwa in Bezug auf bestehende Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Europäische Kommission hat mit dem Projekt BEFIT (Business in Europe Framework for Income Taxation) die Idee einer gemeinsamen europäischen Steuerbemessungsgrundlage für multinationale Unternehmensgruppen wiederbelebt. Die Vorläuferversion Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, kurz GKKB, wurde aufgrund einer fehlenden Einigung der EU-Mitgliedsstaaten eingestellt. Im Rahmen des BEFIT-Projektes wurde am 13. Oktober 2022 eine öffentliche Konsultation eingeleitet und zu diesem Zweck erste Elemente zu den möglichen Konturen vorgestellt.

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European Tax Harmonization

Tax harmonization represents the process of adjusting different tax systems in different jurisdictions (usually different countries) to a common framework. In the context of the European Union, this is particularly relevant, as substantial tax distortions exist regarding economic activity and the four freedoms, namely: free movement of goods; free movement of capital; freedom to establish and provide services; free movement of persons. EU tax harmonization has been carried out at different paces, with indirect taxes (VAT and excise taxes) being almost fully harmonized, however, there is still a substantial lack of harmonization in the case of corporate tax, despite some recent Directives.

Im Grundkonzept ist eine Gewinnaufteilung anhand eines zu definierenden Allokationsschlüssels vorgesehen, wobei die jeweiligen Gewinnanteile weiterhin den einzelnen nationalen Steuersätzen unterliegen. Insofern besteht auch zukünftig über den Steuersatz ein begrenzter Steuerwettbewerb zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Hindernisse für Investitionen abbauen

Die Hauptziele von BEFIT sind: 

  • Die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von grenzüberschreitend tätigen EU-Unternehmen durch Verringerung der Komplexität und der Befolgungskosten von Steuervorschriften. 
  • Die Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen und die Steigerung der Attraktivität des Binnenmarktes. 
  • Die Schaffung eines Umfelds, das ein faires und nachhaltiges Wachstum begünstigt, indem der Weg für eine Verwaltungsvereinfachung geebnet wird sowie die Sicherung nachhaltiger Steuereinnahmen.

Beim angestrebten Geltungsbereich orientiert sich der Vorschlag der EU-Kommission am Zwei-Säulen-Modell der OECD beziehungsweise der vorgeschlagenen Richtlinie der EU zur Säule zwei (Pillar zwei). Hierzu gehören zwei Optoinen. 

Option 1

Bei dieser Option wird als Schwellenwert, ab dem eine Unternehmensgruppe der BEFIT-Regelung unterliegt, ein konsolidierter Gesamtumsatz von 750 Millionen Euro festgelegt.

Option 2

Hier wird der Schwellenwert für den konsolidierten Gesamtumsatz auf unter 750 Millionen Euro festgelegt. Ziel dieser Option ist ein breiterer Geltungsbereich, um KMUs mit grenzüberschreitender Tätigkeit einzubeziehen.  

Die BEFIT-Bemessungsgrundlage

Der Vorschlag der EU-Kommission Bestimmung der BEFIT-Bemessungsgrundlage beinhaltet zwei mögliche Varianten. Die erste sieht die Anwendung von begrenzten steuerlichen Anpassungen auf die in den Jahresabschlüssen (nach einem in der EU zugelassenen Rechnungslegungsstandard) ausgewiesenen Erträge vor. Die zweite zielt auf die Entwicklung eines umfassendes Körperschaftsteuersystems mit detaillierten Regelungen zur Gewinnermittlung.

Hinsichtlich der Aufteilung der steuerliche Bemessungsgrundlage auf die EU-Mitgliedstaaten, schlägt die Kommission wiederum zwei Optionen vor. Die erste ist eine formelbasierte Aufteilung der Bemessungsgrundlage mittels dreier Faktoren: 

  1. Sachanlagen (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten, sofern es sich nicht um eine sektorspezifische Version handelt), 
  2. Arbeit (gegebenenfalls mit gleicher Gewichtung von Personal und Löhnen/Gehältern) sowie
  3. Umsatz nach dem Bestimmungsort.

Bei der zweiten Option erfolgt neben den drei bereits unter Option eins einbezogenen Faktoren zusätzlich noch die Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte.

Nachteile des BEFIT-Projekts

Der Vorschlag der EU-Kommission zum BEFIT-Projekt weist neben offensichtlichen Vorteilen auch einige Nachteile auf. Dabei gilt vor allem für das Risiko steigender Befolgungskosten für die multinationale Gruppen. Diese umfassen insbesondere 

  • die Notwendigkeit der Aufstellung einer zusätzlichen, getrennten und eigenständigen Rechnungslegungsnorm neben IFRS-Bilanz, HGB-Bilanz, Steuerbilanz und Pillar-zwei-Berechnung,
  • die Erhöhung der Komplexität durch die mögliche Entwicklung eines neuartigen Körperschaftsteuersystems und das Nebeneinander zwischen BEFIT- und Verrechnungspreisen (Anwendung eines fremdüblichen Verrechnungspreises als innerkonzernlicher Aufteilungsmaßstab für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der Gruppe durch die OECD),
  • die Unterschiedliche Behandlung von Unternehmen innerhalb und außerhalb der BEFIT-Gruppe, 
  • Unklarheiten in Bezug auf die Auswirkungen auf bestehende Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Behandlung von Inbound-Sachverhalten. 

Es zeichnet sich aber ab, dass die derzeitigen Verrechnungspreisgrundsätze weiterhin für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen gelten sollen, die nicht Teil der konsolidierten Gruppe sind.

Politik Komplexität und Kosten verringern

Will die Europäische Kommission dieses ehrgeizige Projekt weiterverfolgen, sind nach unserer Auffassung weitere Schritte notwendig erforderlich, um die Komplexität zu vereinfachen und die Befolgungskosten zu verringern. Vor diesem Hintergrund ist die Anwendung eines Schwellenwertes von 750 Millionen Euro für den konsolidierten Konzernumsatz notwendig, um eine Übereinstimmung mit dem Schwellenwert in der CbCR-Berichterstattung und dem Pillar-zwei-Konzept zu erreichen. 

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