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03.01.2022 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was das Steuerrecht 2022 an Neuregelungen bringt

verfasst von: Sylvia Meier

6 Min. Lesedauer

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Das Steuerrecht ist nicht nur kompliziert, sondern auch einem stetigen Wandel unterworfen. Reformen führen ab 2022 zu zahlreichen Änderungen - wie etwa bei staatlichen Unterstützungsmaßnahmen oder der Umsatzsteuer.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen stehen im ständigen Fokus des Gesetzgebers. Viele große und kleine Anpassungen machen es aber nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Dennoch ist es für die Steuerplanung in Unternehmen besonders wichtig, sich frühzeitig mit anstehenden Neuregelungen auseinanderzusetzen. 

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Zahlreiche Gesetzgebungsverfahren wurden 2021 abgeschlossen. Und auch einige Verwaltungsanweisungen sollten im kommenden Jahr beachtet werden. Die wichtigsten Entwicklungen, die auf Unternehmen 2022 zukommen, werden nachfolgend im Überblick kurz vorgestellt:

Corona-Krise und steuerliche Entlastungen

Noch immer kämpfen viele Unternehmen mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. So sind beispielsweise zahlreiche Unternehmen der Gastronomie existenziell bedroht. Das macht sich natürlich auch in der Liquiditätssituation bemerkbar. Die Finanzverwaltung hat deshalb steuerliche Maßnahmen zur Entlastung verlängert. So können beispielsweise bis 31. Januar 2022 vereinfachte Anträge auf Stundung der bis dorthin fälligen Steuer gestellt werden. Die Stundung ist dann längstens bis 31. März 2022 zu gewähren - im Anschluss können Ratenzahlungen bis zum 30. Juni 2022 gewährt werden. 

Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen können Finanzämter Anfang 2022 noch im vereinfachten Verfahren verzichten. Und Vorauszahlungen können ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren bis 30. Juni 2022 angepasst werden. 

Unternehmen müssen jedoch beachten, dass zahlreiche Entlastungen, die während der Pandemie gewährt wurden, mit Beginn 2022 wegfallen oder im Laufe des Jahres nicht mehr gewährt werden. Im Zweifel sollte hier die Steuerplanung mit dem Steuerberater durchgesprochen werden.

Hinweis für finanzielle Unterstützungshilfen: Für finanziell angeschlagene Unternehmen kommt die Überbrückungshilfe III Plus infrage. Auch diese wurde verlängert: Anträge können bis 31. März 2022 gestellt werden. 

Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, kurz KöMoG, wurden neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rechtsformwahl auf den Weg gebracht. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können zur Körperschaftsteuer optieren. Das kann die Steuerbelastung erheblich senken, denn dann erfolgt die Besteuerung nicht mehr mit der tariflichen Einkommensteuer. 

Springer-Autor Andreas Lühn erläutert in dem Buchkapitel "Körperschaftsteuer" (Seite 97): "Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der Körperschaftsteuer einen linearen Tarif mit einem einheitlichen Steuersatz von zurzeit 15 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG), sodass sich die tarifiche Körperschaftsteuer einfach aus der Multiplikation des zu versteuernden Einkommens mit 15 Prozent ergibt." 

In einem ausführlichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (10. November 2011, IV C 2 - S 2707/21/10001 :004) wird erläutert, wer diese Option nutzen kann, wie der Antrag zu stellen ist und wie der Übergang zur Körperschaftsteuerbesteuerung zu gestalten ist. Mit dem KöMoG wurden außerdem weitere Maßnahmen umgesetzt, wie zum Beispiel Änderungen im Umwandlungssteuergesetz oder auch die körperschaftsteuerliche Behandlung von Währungskursschwankungen.

Für Gesellschaften ist eine weitere Reform wichtig: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, dem  (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG), ist ein weiteres Vorhaben verabschiedet worden, dass vor allem für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) neue Möglichkeiten mit sich bringen wird. Allerdings werden diese Regelungen erst ab 2024 in Kraft treten. 

Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steueroasen

Mit dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze, auch Steuervermeidungsabwehrgesetz genannt, wurden strenge Regelungen getroffen, sollten Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen pflegen. Doch wann gilt ein Staat als "nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet"? Das BMF hat am 27. Oktober 2021 den Referentenentwurf einer Verordnung veröffentlicht, die eine entsprechende Länderliste enthält.

Auch mit dem sogenannten ATAD-Umsetzungsgesetz sagt der Gesetzgeber Steuervermeidungsstrategien den Kampf an, vor allem was die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung sowie die Hinzurechnungsbesteuerung angehen. In dem Gesetz ist jedoch auch eine wesentliche Erleichterung enthalten: Für Steuererklärungen 2020 können sich beratene Steuerpflichtige mehr Zeit lassen. Doch der Abgabetermin 31. Mai 2022 sollte nicht verpasst werden.

Änderungen bei der Bilanzkontrolle

Mit dem Jahreswechsel 2021/2022 verändert sich das System der Bilanzkontrolle grundlegend. Die DPR ist nicht mehr zuständig für Prüfungen, sondern ist letztmalig 2021 im Einsatz. Dann greifen die Reformen durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (einige Regelungen traten bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft). Unternehmen sollten sich bereits jetzt damit auseinandersetzen, was auf sie zukommen kann und sich auch mit Wirtschaftsprüfer und Steuerberater entsprechend beraten. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat bereits am 29. November 2021 darauf hingewiesen, dass bei Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüft werden, weil diese Finanzierungsart immer häufiger in der Praxis genutzt wird.

Weitere zentrale Gesetzesänderungen

Und es gibt noch eine Reihe weiterer Gesetzgebungsverfahren, die für Unternehmen mit wichtigen Änderungen verbunden und teilweise sogar bereits in Kraft getreten sind. Eine Übersicht:  

  • Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht". Dieses Gesetz betrifft insbesondere Pauschallandwirte. Es soll damit jedoch auch eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, die eine befristete Befreiung von Einfuhren und bestimmten Lieferungen vorsieht.
  • Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021, das die bisherige Regelung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt hat, muss der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung treffen. Hier ist also in Kürze eine entsprechende Reform zu erwarten.
  • Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket bringt vor allem umsatzsteuerliche Neuregelungen für E-Commerce.
  • Zu beachten ist auch das Fondsstandortgesetz, insbesondere steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen und Vermögensbeteiligung zur Stärkung von Unternehmensfinanzierungen. 
  • Und das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, das zum Beispiel Änderungen bei der Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige enthält.

Auch Ampelkoaltion hält Reformen bereit 

Mit der neuen Bundesregierung sind auch zahlreiche Reformvorhaben zu erwarten. Die Ampelkoalition hat entsprechende Eckpunkte bereits im November 2021 in einem Koalitionsvertrag skizziert. Für Unternehmen sind beispielsweise folgende Vorhaben interessant: 

  • Superabschreibung: Wenn Unternehmen 2022 und 2023 in Klimaschutz bzw. digitale Wirtschaftsgüter investieren, dann soll dies durch eine so genannte Superabschreibung gefördert werden. 
  • Verlustabzug: Die neue Bundesregierung will die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängern und den Verlustvortrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten. 
  • Thesaurierung und Option: Die Bundesregierung will prüfen, inwieweit die Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG) und das Optionsmodell nach § 1a KStG noch Anpassungsbedarf haben.
  • Dienstwagenbesteuerung: Die Besteuerungsprivilegien sollen noch mehr auf elektronische Fahrleistung ausgerichtet werden. 

Wichtige Formulare und Informationen online

Für 2022 sind auch zahlreiche weitere Entwicklungen für Unternehmen interessant. So wurden beispielsweise wichtige Formulare und weitere Informationen bereits veröffentlicht, wie 

Fazit: In diesem Überblick wurden nur einige wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 und zu erwartende Entwicklungen vorgestellt. Auch durch frühere Reformen ergeben sich ab 2022 Änderungen, die Unternehmen umsetzen müssen. In der Lohnbuchhaltung ist beispielsweise die Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro hervorzuheben. Es ist also eine Vielzahl aktueller Entwicklungen, die sich auf Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerplanung auswirken. Unternehmen müssen daher die Buchhaltungsmitarbeiter zum Jahreswechsel umfassend schulen. Im Zweifel sollte auch Rücksprache mit dem Steuerberater gehalten werden.

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