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21.12.2015 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Auslandsreisepauschalen für 2016

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Nicht nur bei Inlandsreisen können Reisekosten steuerlich pauschal geltend gemacht werden. Auch für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen gibt es Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 9.12.2015 (Az.: IV C 5 - S 2353/08/10006 :006) die Auslandsreisepauschalen für 2016 bekannt gegeben.

Bei betrieblich oder beruflich veranlassten Inlandsreisen ist es allgemein bekannt: Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten können pauschal als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Pauschalen spielen auch bei der Lohnsteuer eine Rolle. Denn in dieser Höhre kann der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei ersetzen. Doch was, wenn ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmer beruflich ins Ausland muss?

Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen 2016

Auch hier gibt es Pauschalen. Der Unterschied: das BMF gibt die aktuellen Pauschalen jährlich nach Ländern aufgelistet bekannt. So beschreibt auch Springer-Autorin Sarina Scheeler in ihrem Buchkapitel "Lohnsteuerliches Reisekostenrecht 2014 – Darstellung der wesentlichen Änderungen und Vergleich mit der Rechtslage bis zum 31.12.2013" (Seite 15): "Gem. § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG gelten länderweise unterschiedliche Pauschbeträge, die bei einer Abwesenheit von 24 Stunden mit 120 Prozent sowie einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden bzw. am An- und Abreisetag mit 80 Prozent der Auslandstagegelder nach dem BRKG festgesetzt werden."

Die Auflistung des BMF enthält außerdem die Pauschalen für Übernachtungen.

Beispiel: Reise nach Frankreich oder in die Schweiz

Für 2016 gelten beispielsweise für Frankreich und die Schweiz folgende Werte:

LandPauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je KalendertagPauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für den Anund Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je KalendertagPauschbetrag für Übernachtungskosten
Frankreich
- Lyon53 €36 €83 €
- Marseille 51 €34 €86 €
- Paris sowie die Departments 92, 93 und 9458 €39 €135 €
- Straßburg48 €32 €89 €
- im Übrigen44 €29 €81 €
Schweiz
- Genf 64 €43 € 195 €
- im Übrigen62 €41 €169 €

Hinweis: Das BMF-Schreiben mit der kompletten Liste erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

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