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27.10.2014 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Steuerfrei einkaufen in Deutschland

verfasst von: Sylvia Meier

2:30 Min. Lesedauer

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Kaufen Kunden aus der Schweiz in Deutschland ein, verlangen diese oft "den grünen Zettel", um sich am Zoll die bezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Doch das bisherige System hat seine Tücken.

Nicht nur Schweizer Kunden können in Deutschland steuerfrei einkaufen - dies gilt für alle Kunden aus Drittländern. Der Zoll beschreibt dies auf seiner Homepage wie folgt: "Als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können Sie in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen."

Der wohl klassische Fall in der Praxis: Kunden aus der Schweiz fahren nach Deutschland, um einzukaufen. An der Kasse wird die Ware von den Kassierern - wie in jedem anderen Fall auch - über das Band gezogen.

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Der Unterschied ist: Der Schweizer Kunde verlangt nach dem "grünen Zettel". Gemeint ist ein Nachweis über die Ausfuhr der Waren ins Drittland. Der deutsche Händler muss also diese Ausfuhrbescheinigung - während des laufenden Tagesgeschäfts - erstellen, damit der Schweizer Kunde am Zoll diese Bescheinigung bearbeiten lassen kann. Das genaue Prozedere und gesetzliche Vorgaben beschreiben die Springer-Autoren Meinrad Höfferer, Tamara Lenger und Dietmar Sternad in ihrem Buchkapitel "Ausfuhr in Drittländer". Eine Checkliste zum Ausfuhrnachweis stellen die Springer-Autoren Alexander Thoma, Robert Böhm und Ellen Kirchhainer in "Ausfuhr von Waren in das Drittland" zur Verfügung.

Bürokratie im Weihnachtsgeschäft

Das bisherige Verfahren hat seine Tücken. Gerade Händler in der Nähe der Schweizer Grenze kennen das Problem zu gut: Das Weihnachtsgeschäft steht an. Das Geschäft ist voll, die Schlangen an der Kasse lang - und nun müssen die Kassierer nicht nur dem Kundenansturm gerecht werden. Sie müssen auch noch Formulare ausfüllen, wenn Kunden aus dem Nachbarland ihre Ware bezahlen und nach einer entsprechenden Bescheinigung fragen. Ein Prozedere, dass den Ablauf des Tagesgeschäfts sehr beeinträchtigt. Laut einem Bericht der Badischen Zeitung stempelte der Zoll in 2013 knapp 14 Millionen der grünen Zettel ab. Und dabei sprechen wir nicht nur von Luxuswaren. Eine Bagatellgrenze, unterhalb der nicht rückerstattet ist, existiert in Deutschland nicht. Mit anderen Worten: Auch für kleine Beträge ist der bürokratische Aufwand hoch. Dies belastet sowohl den Handel als auch den Zoll erheblich.

Verfahren vereinfachen

Es verwundert daher nicht, dass der Einzelhandel sich hier Entlastungen wünscht. Wie könnte das Verfahren optimiert werden? Wäre neue Software die Lösung? Könnte man - wie in der Badischen Zeitung vorgeschlagen - Automaten einführen? Braucht Deutschland eine Bagatellgrenze, um zumindest bei Kleinbeträgen den bürokratischen Aufwand zu minimieren? Denkbar sind viele Varianten. Doch klar ist: Vor allem für Handelsunternehmen, die von vielen Schweizer Kunden besucht werden, wäre eine Modernisierung des jetzigen Systems wünschenswert.

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