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21.05.2014 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Wenn Umsatzsteuer-Sonderprüfungen teuer werden

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Unternehmen müssen - unabhängig von einer Betriebsprüfung - auch regelmäßig mit Umsatzsteuer-Sonderprüfungen rechnen. In der Praxis führen gerade diese häufig zu Nachzahlungen.

Das Bundesfinanzministerium hat bekannt gegeben, dass allein im Jahr 2013 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,97 Milliarden Euro geführt haben. Eine stolze Summe.

In 2013 wurden 90.407 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt und 1.908 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Mit anderen Worten: Im Schnitt wurde je Prüfung ein Mehrergebnis von rund 22.000 Euro erzielt. Oder: Ein Umsatzsteuer-Sonderprüfer hat im Schnitt mehr als eine Millionen Euro Mehrergebnis generiert. Unternehmer müssen sich deshalb vor einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung fragen: Was kommt auf mich zu? Muss ich mit einer Nachzahlung rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?

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Tax Compliance in der Organisation etablieren

In dem Buch "Compliance in der Unternehmenspraxis" beschreiben die Springer-Autoren Christoph Kromer, Reinhard Pumpler und Katharina Henschel (Seite 232): "Der traditionell im angelsächsischen Raum verbreitete Begriff der „Tax Compliance“ als Umschreibung für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Steuererklärungspflichten greift heutzutage deutlich zu kurz. Tax Compliance als Bestandteil der Compliance des Unternehmens geht weit über die korrekte und pünktliche Erfüllung von Steuererklärungspflichten hinaus. Hierzu sind insbesondere umfassende und weltweit greifende organisatorische Maßnahmen erforderlich, die den ganzen Konzern und nicht nur die Steuerabteilung, aber auch außenstehende Adressaten wie Finanzverwaltungen, externe Steuerberater, Kunden und Öffentlichkeit sowie den Wirtschaftsprüfer überspannen."

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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

Tax Compliance

Quelle:
Compliance in der Unternehmerpraxis