Steht eine Betriebsprüfung an, müssen Unternehmen mit evtl. Nachzahlungen rechnen.
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Im Rahmen vieler Betriebsprüfungen bei Konzernen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die Verrechnungspreisdokumentation angefordert.
Und die Betriebsprüfer sind bei dem Thema genau. Die Finanzverwaltung schult die Prüfer gut, denn das lohnt sich. Laut einer Studie von Deloitte (2011) berichteten 42 % der befragten Unternehmen von einer steuerlichen Mehrbelastung aufgrund von Verrechnungspreiskorrekturen in einer Betriebsprüfung. Darauf weisen die Springer-Autoren Roman Dawid und Klaus Dorner in ihrem Buch „Verrechnungspreise“ hin.
Häufige Stolperfalle: Verwertbarkeit der Dokumentation
Wird eine Verrechnungspreisdokumentation angefordert und vom Unternehmen dann auch eingereicht, stellt sich zunächst die Frage: Kann der Betriebsprüfer diese überhaupt verwerten? Sehr häufig verneinen Prüfer dies in der Praxis.
Dawid und Roman stellen die häufigsten Argumente der Finanzverwaltung für unverwertbare Dokumentationen vor und zeigen mögliche Verteidigungsstrategien auf. Als häufigste Gründe benennen Dawid/Dorner folgende:
- Die Dokumentation wurde in englischer Sprache und nicht auf Deutsch eingereicht.
- Die Reproduktion von Datenbankanalysen war nicht möglich.
- Die verwendeten Quellen wurden schlecht dokumentiert.
- In der Dokumentation wurden Transaktionen nicht sachgerecht aggregiert.
- Der Prozess der Preissetzung wurde nicht hinreichend detailliert dokumentiert.
- Die Funktionen und Risiken wurden nicht hinreichend detailliert beschrieben.
- Der Dokumentation fehlt eine quantitative Wertschöpfungsanalyse.
- Die Transaktionsbezogene Nettomargenmethode ist nicht anwendbar, weil die BP das entsprechende Unternehmen nicht als Routineunternehmen qualifiziert
Fazit: Für Unternehmen ist es deshalb empfehlenswert, auf diese Punkte schon im Vorfeld einer Prüfung zu achten, um Verspätungszuschläge und steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.