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Wie Mittelständler erfolgreich eine Stiftung gründen

  • 13.05.2024
  • Stiftung
  • Gastbeitrag
  • Online-Artikel

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Das Gros deutscher Mittelständler befindet sich in Familienhand. Dennoch fehlen häufig geeignete und willige Nachfolger. Die Gründung einer Stiftung kann ein Ausweg sein. Doch diese muss finanziell und steuerrechtlich gut durchdacht sein.

Eine Stiftung bietet mittelständischen Unternehmen rechtliche Vorteile. Sie kann etwa bei komplizierten Familienstrukturen die Zerschlagung des Vermögens oder des Betriebes selbst verhindern. 


Am Anfang steht die Vorstellung, etwas Bleibendes zu hinterlassen, oft in Kombination mit einem gemeinnützigen Zweck. Deshalb verspüren viele Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Wunsch, Teile ihres Vermögens einer Stiftung zu widmen. Die Praxis zeigt, dass sie sich dabei lieber mit der inhaltlichen Ausrichtung beschäftigen als mit Fragen zu Finanzen und Organisation. Doch genau hier kommt es von der Idee über die Errichtung bis hin zum Management auf die Details an, um später böse Überraschungen zu verhindern.  

Stiftungszweck klar definieren

Bei der Errichtung einer Stiftung für kleinere Mittelständler gilt es aus steuerrechtlicher Sicht die langfristigen Ziele des Unternehmens und seiner Inhaber zu berücksichtigen. In Bezug auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung sollten verschiedene Punkte besondere Beachtung finden. Das gilt insbesondere bei der Formulierung eines klar definierten Zwecks, der mit den Unternehmenszielen und den gelebten Werten der Inhaber übereinstimmt. 

Um sicherzustellen, dass die Stiftung diese abgesteckten Ziele auch effektiv erreicht, bedarf es darüber hinaus der Festlegung klarer Richtlinien und Verfahren bei der Auswahl von Begünstigten oder förderwürdiger Projekte. Jede Extrameile, die hier im Vorfeld gegangen wird, vereinfacht den Prozess im späteren Verlauf enorm und sorgt dafür, dass die Stiftung ihrem eigentlichen Zweck tatsächlich dient. 

Experten in den Vorstand wählen

Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Stiftungsvorstände entscheidend. Sie sind zuständig für die Umsetzung der im Vorfeld definierten und implementierten Mechanismen zur langfristigen Sicherung des Vermögens und der Unternehmensführung, um eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Daher sollten sie das notwendige Fachwissen nachweisen können und gleichzeitig das Vertrauen des Stifters oder der Stifterin genießen. 

So edel die Absicht einer Stiftungsgründung für KMUs sein mag, sollte immer eine Prüfung durchgeführt werden, ob tatsächlich ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Das steht jedoch oftmals in Widerspruch zu einem KMU. Denn Stiftungen können das Problem von hohen laufenden Verwaltungskosten mit sich bringen. 

Dies betrifft ausländische Stiftungen häufiger als ihr deutsches Pendant, das bei kluger Planung mit vergleichsweise geringen Verwaltungskosten auskommen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Stiftungsvorstände ehrenamtlich handeln. Überträgt man diese Aufgabe jedoch professionellen Dienstleistern, kann die Kosten in die Höhe treiben. 

Nachteile der deutschen Familienstiftung

Der größte Nachteil einer deutschen Familienstiftung liegt jedoch darin, dass diese alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterliegt. Konkret bedeutet das, dass alle 30 Jahre eine Erbschaft auf das jeweils aktuelle Vermögen der Stiftung fingiert wird. Da man in Liechtenstein keine Erbersatzsteuer kennt, ist häufig dort die Gründung einer Familienstiftung das Mittel der Wahl, auch wenn damit in der Regel erhebliche Kosten einhergehen.

Zur Wahl der Stiftungsvorstände gehört auch die Frage, in welchem Verhältnis ein Stifter oder eine Stifterin zur Stiftung stehen wird, sobald diese errichtet ist. Selbiges gilt auch für den Kreis der Begünstigten, die man auch Destinatäre nennt. 

Einfluss der Stifter hat steuerliche Nachteile

Sind diese Entscheidungen bei deutschen Familienstiftungen aus rein rechtlicher Sicht noch recht unproblematisch, können sie in steuerrechtlicher Hinsicht sowohl im In- als auch im Ausland, wie beispielsweise in Liechtenstein, erhebliche Auswirkungen haben. Denn nehmen Stifter oder Begünstigte Einfluss auf die Entscheidungen, die die Stiftung trifft, hat dies steuerliche Konsequenzen. 

Der Grund hierfür ist, dass die deutsche Finanzverwaltung das Vermögen der Stiftung in diesem Fall den Stiftern beziehungsweise den Destinatären zuordnet. Folglich sind auch die Gewinne, die eine Stiftung erwirtschaftet, von den Stiftern und Destinatären zu versteuern. Dabei handelt es sich um den Hauptgrund, weshalb derartige Stiftungen in der Regel externe Verwalter, insbesondere Treuhänder, beschäftigen.

Stiftung erhält Jobs

in Fallbeispiel zeigt, wann sich die Gründung einer Stiftung lohnt: Stellen wir uns einen KMU-Unternehmer im ländlichen Raum vor. Jeder kennt jeden - das bedeutet auch der Unternehmer seine Beschäftigten. Gleichzeitig muss die Nachfolgeplanung ohne einen Anwärter aus der eigenen Familie stattfinden. Ein Verkauf kommt aufgrund eines Mangels an geeigneten Interessenten nicht infrage.

In diesem konkreten Fall ist es eine geeignete Option, das Unternehmen als Vermögensmasse zu verselbstständigen - beispielsweise durch eine Stiftung. Sie garantiert, dass das Unternehmen nach dem Ableben des Inhabers weitergeführt wird, auch wenn dann der Stiftungszweck hauptsächlich den Erhalt der Arbeitsplätze zum Ziel hat. Zudem wäre zu prüfen, ob sich durch diesen Zweck sogar der Vorteil einer Gemeinnützigkeit erreichen lässt, sodass keine Erbersatzsteuer anfällt. 

Streit um Betriebsvermögen verhindern

Gleichzeitig kann die Stiftung - insbesondere bei komplizierten Familienstrukturen - dazu dienen, dass keine Zerschlagung des Vermögens beziehungsweise des KMUs stattfindet. Dadurch wird bei einem Ausfall des Unternehmers eine plötzliche Mitsprache vieler Erben in seinem Unternehmen verhindert. Denn dies kann zu massiven Komplikationen in Bezug auf die Geschäftsführung führen. Eventuell bedingt dies sogar das Ende des Unternehmens. Wer dies in weiser Voraussicht verhindern möchte, ist mit einer Stiftung gut beraten.

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