2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Störung der Vertragsdurchführung
verfasst von : Jürgen E. Milatz
Erschienen in: Die Übertragung von Familienvermögen
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Nicht nur die Vermeidung von Streit und Unstimmigkeiten zwischen den Parteien bedarf der vorausschauenden Regelung; auch die Rechte Dritter müssen bei jeder Gestaltung berücksichtigt werden. Beeinträchtigt die Vermögensübertragung Rechte Dritter oder des Trägers der Sozialhilfe, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten vorgesehen, in die Vertragsautonomie der Parteien einzugreifen: Der Schutz der Gläubiger ist dabei im Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung geregelt; dem Träger der Sozialhilfe werden in dem Sozialgesetzbuch Möglichkeiten eingeräumt, auf das weggegebene Vermögen sowie vereinbarte Versorgungsleistungen zuzugreifen (s. Kap. 10.2).