2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Störungen im Bauablauf
Erschienen in: Baubetrieb
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die vorgenannten Ausführungen und Ansätze werden von den Verfassern an einem vollständig durchgerechneten (hypothetischen) Beispiel demonstriert.
In diesem Beispiel sind vor und während der geplanten Bauzeit 8 Ablaufstörungen aufgetreten, die zu einer Bauzeitverlängerung von 14 Arbeitstagen (AT) geführt haben. Da der Auftraggeber (AG) einen um 5 AT (1 Woche) früheren Fertigstellungstermin wollte, war dafür der Bauablauf zu beschleunigen.
Die einzelnen Störungen werden rechtlich und baubetrieblich bewertet. Daran anschlieβend werden die daraus resultierenden Mehrkosten infolge des ermittelten Bauzeitverlängerungsanspruchs berechnet (beide Abschnitte mit ausführlichen Erläuterungen und Kommentaren).
Hierzu seien im Auszug noch erwähnt:
Nach der Rechtsprechung des BGH stellt die Übermittlung von Plänen eine schriftliche Anordnung dar.
“Wegen der Unsicherheit hinsichtlich des Umfangs der originären Vollmacht des Architekten muss dringend angeraten werden, entweder darauf zu bestehen, dass der Auftraggeber die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen selbst direkt anordnet oder seinen Architekten hierzu ausdrücklich bevollmächtigt.„
Eine fehlende Anspruchsankündigung zu § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist dann unbeachtlich.