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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Strommarkt

verfasst von : Christian Synwoldt

Erschienen in: Dezentrale Energieversorgung mit regenerativen Energien

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Bis zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 1998 war die Elektrizitätswirtschaft in Deutschland durch vertikal integrierte Monopolunternehmen gekennzeichnet. Dabei obliegen die Stromerzeugung, ‐übertragung und ‐verteilung einem Anbieter. Hieraus resultierenden organisatorischen Vorteilen stehen mögliche Ineffizienzen und Wettbewerbsnachteile gegenüber. Im Zuge der Liberalisierung konnten jedoch nur bedingt Vorteile erreicht werden.
Durch den Wettbewerb hoffte man, globale wirtschaftliche Vorteile und Effizienzgewinne (und damit Preisreduktionen) zu erzielen. Bis jetzt sind diese allerdings nur selten erreicht worden oder dem Kleinverbraucher nicht zu Gute gekommen. Im Gegenteil, die Preise sind meistens gestiegen, vor allem, wenn die Liberalisierung von einer Privatisierung begleitet wurde […]. Liberalisierung führt nicht grundsätzlich zu niedrigen, sondern, in einem funktionierenden Markt, zu wettbewerbsfähigen Preisen. Dazu ist auch zu erwähnen, dass die Umweltprobleme allgemein zu einer Verteuerung der Energie führen müssen [197].
Die Wettbewerbssituation ist aus Kundensicht im liberalisierten Markt eng mit dem Volumen der Stromabnahme verknüpft. Insbesondere Großabnehmer profitieren einerseits von einer direkten Marktteilnahme und verfügen zudem über verschiedene Privilegien bei Netznutzungsentgelten, Steuern (z. B. Stromsteuer) und Abgaben (diverse Umlagen, am bekanntesten ist die EEG‐Umlage).

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Fußnoten
1
Der Roman Blackout von Marc Elsberg zeigt vor fiktivem Hintergrund die realen Auswirkungen auf eindringliche Weise.
 
2
Bei einem Lastabwurf auf null fehlt der Turbine das im normalen Betrieb durch den Generator ausgeübte Bremsmoment. Die Drehzahl des Turbosatzes steigt dadurch stark an. Ist ein kurzfristiges Abfangen nicht möglich, wirken extreme Fliehkräfte, die den Turbosatz zerstören können [201].
 
3
Der Terminus Kupferplatte spiegelt eine stark vereinfachte Sichtweise eines Stromnetzes ohne physische Begrenzungen der Übertragungskapazität (Engpässe) und des Zugangs wider. Das Prinzip des liberalisierten Stromhandels basiert auf dem Konzept der Kupferplatte.
 
4
Die Zahlen betreffen den primären Wirtschaftssektor mit der Land‐ und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Bei einem Vergleich historischer Zahlen ist die betrachtete Gebietskulisse (Preußen, Deutsches Reich in den jeweiligen Grenzen, Deutschland, etc.) zu beachten.
 
5
Durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf Basis der EG‐Richtlinie 96/92/EG.
 
6
Durch das OTC‐Clearing besteht die Möglichkeit, OTC‐Kontrakte nachträglich an der Börse zu registrieren. Damit stellt das OTC‐Clearing eine Schnittstelle zwischen dem börslichen und dem außerbörslichen OTC‐Handel dar.
 
7
Die Stromlieferung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, z.  B. eine Woche oder ein Jahr nach Vertragsabschluss.
 
8
Die Literatur spricht auch von einer Neutralisierung des Netzbereichs [203].
 
9
Gemeint sind die vier größten Stromerzeuger in Deutschland, RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall.
 
10
Erdöl und auf Erdöl basierende Energieträger spielen bei der Stromerzeugung in Deutschland nur eine marginale Rolle (ca. 1 %). Demgegenüber tragen mit Steinkohle gefeuerte Kraftwerke 18 % und mit Erdgas betriebene Anlagen 10 % zur deutschen Stromproduktion bei (Zahlen für 2014).
 
11
KWK: Kraft‐Wärmekopplung; durch Nutzung der Abwärme von thermischen Kraftwerken wird ein ansonsten zusätzlicher Brennstoffeinsatz für Wärmezwecke reduziert.
 
12
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft. Es wurde in den Jahren 2004, 2008, 2012 (zweimal), 2014 und 2016 novelliert.
 
13
Hier dominieren generell die Investitionen.
 
14
Bis zur vollständigen Rückführung der Investition und buchhalterischen Abschreibung der Anlagen spielen auch bei thermischen Kraftwerken die Kapitalkosten eine besondere Rolle. Durch Effizienzvorteile können moderne Anlagen Brennstoffkosten einsparen, was die Einreihung in der Merit‐Order zu Gute kommt.
 
15
Es existiert jedoch ein indirekter Zusammenhang zwischen geringen Anlagenlaufzeiten und nicht auskömmlichen Deckungsbeiträgen. Lediglich kurze Anlagenlaufzeiten deuten darauf hin, dass im Zuge der Merit‐Order nur wenige Kraftwerke mit höheren Grenzkosten aktiv am Markt teilnehmen. Hieraus resultiert ein nur geringfügiger Deckungsbeitrag aufgrund der lediglich geringfügig höheren Grenzkosten der in der Merit‐Order folgenden Kraftwerke. Geringe Laufzeit und geringer Deckungsbeitrag je Laufzeiteinheit führen in der Konsequenz zur Unterdeckung der Fixkosten.
 
16
Im Fachjargon wird auch von Dunkelflaute als besonders ungünstiger Situation für den Betrieb von Photovoltaik‐ und Windenergieanlagen gesprochen. Typische Fälle sind windstille Nächte oder auch windstille Tage im Winter bei starker Bewölkung oder dichtem Nebel.
 
17
Die Finanzierungskosten für die Rückführung der Investition stellen bei sämtlichen Anlagentypen in den ersten Betriebsjahren einen großen Kostenblock dar. Bei thermischen Kraftwerken führt der Brennstoffbedarf zu weiteren und zudem volatilen Kosten. Kann die Anlage über diese Phase hinaus eingesetzt werden, entfällt der erste Kostenblock. Hierin liegt aufgrund der meist längeren betrieblichen Nutzungsdauer thermischer Kraftwerke eine Chance für den Betreiber. Andererseits ist insbesondere bei steigenden Brennstoffpreisen damit zu rechnen, dass sich die Grenzkosten bereits abgeschriebener thermischer Kraftwerke künftig auf oder sogar über dem Niveau der Vollkosten von Photovoltaik‐ und Windenergieanlagen bewegen [237].
 
18
Insbesondere vor dem Hintergrund einer post‐fossilen Energieversorgung gewinnen synthetische Brenn‐ und Kraftstoffe an Bedeutung – auch wenn der Wirkungsgrad entlang der Herstellungs‐ und Nutzungskette wenig attraktiv ist. Umso bedeutsamer wird entsprechend die Brennstoffeffizienz.
 
19
Das Vorhalten von Leistung und die damit verbunden Kosten sind in einen separaten Markt zum Erbringen von Regelleistung ausgelagert.
 
20
Irreversible Kosten, die aus einer getätigten Investition rühren und die beispielsweise durch eine Veräußerung nicht rückgängig gemacht werden können.
 
21
Unter Kuppelgase werden brennbare Prozessgase u.  a. aus der Koks‐ und Stahlherstellung zusammengefasst.
 
22
Das Doppelvermarktungsverbot gemäß § 80 (2) EEG sieht vor, dass Anlagenbetreiber, die eine finanzielle Förderung nach § 19 EEG in Anspruch nehmen, keine Herkunftsnachweise weitergeben dürfen. Andernfalls verliert der Anlagenbetreiber den Anspruch auf die Förderung nach § 19 EEG.
 
23
Weitere Informationen und Details zum Thema Regelzonen und Regelleistung in [28] ab Seite 77.
 
24
Der Bilanzkreis eines Stromhändlers muss zu jedem Zeitpunkt ausgeglichen sein. Stromeinkauf und Stromverkauf sind aufeinander abzustimmen. Bei Abweichungen ist Ausgleichsenergie zu beziehen. Abweichungen über eine Stunde hinaus sind durch Stundenkontrakte im intra day‐Handel auszugleichen.
 
25
Die Regelenergie wird aus der Multiplikation von tatsächlich abgerufener Regelleistung mit der Dauer des Abrufs bestimmt.
 
Metadaten
Titel
Strommarkt
verfasst von
Christian Synwoldt
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-13047-3_3

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