Das US-Unternehmen Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen. Die Technologie-Firma habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und so seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.
Die EU-Kommission verhängte gegen Google im Jahr 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Tech-Gigant auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link. Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser wies nun die Klage zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission verhängten gegen Google in den vergangenen Jahren mehrere Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme bereiteten.
Wegweisende Entscheidung für Wettbewerb in digitalen Märkten
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßen das heutige Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Grundsatzverfahren "Google Shopping" als "historisches Urteil". Philip Welte, Vorstandsvorsitzender des MVFP sieht: "Nach jahrzehntelangem Missbrauch von Google zeigt sich Europa endlich wehrhaft – unser Kampf hat sich gelohnt. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein für einen freien und faireren Wettbewerb der Inhalte in den digitalen Märkten". Das Urteil bestätige, dass marktbeherrschende Digitalplattformen sich keine unberechtigten Vorteile zulasten relevanterer Anbieter verschaffen dürften, so Welte. Matthias Ditzen-Blanke, Vorstandsvorsitzender des BDZV, betont: "Das Urteil ist in mehrfacher Hinsicht wegweisend. Erstmals stellt ein oberstes Gericht fest, dass Google als ultra-dominantes Unternehmen strengeren Vorgaben unterliegt. Das Gericht klärt und verschärft sogar einige der Verpflichtungen, die für solche Unternehmen gelten. Insbesondere entscheidet erstmals ein oberstes Gericht, dass die Selbstbegünstigungen, etwa durch eine bessere Sichtbarkeit eigener Dienste, einen Missbrauch von Marktmacht darstellen." BDZV und MVFP (vormals VDZ) hatten 2009 Beschwerde gegen das Google-Vorgehen eingereicht. Die EU-Kommission hatte in der Folge ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet.
Die Google-Marktmacht dokumentieren auch die jüngsten Quartalsergebnisse im zweiten Quartal 2024 von Alphabet. Danach hat Google einem Bericht der "Netzwoche" zufolge im gleichen Zeitraum mit Werbeeinnahmen rund 65 Milliarden US-Dollar zum Konzernumsatz beigesteuert.
Bereits in der kommenden Woche entscheidet das Gericht der Europäischen Union über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.