Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU) können seit Kurzem ein neues Produkt der privaten Altersvorsorge mitnehmen, wenn sie in einen anderen Mitgliedsstaat umziehen. Der Europäische Rat hat 2021 die Technischen Regulierungsstandards dazu verabschiedet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat an deren Vorbereitung mitgewirkt. Das PEPP, kurz für Pan-European Personal Pension Product, soll der langfristigen privaten Altersvorsorge (AV) dienen. Das Produkt soll jedem Europäer unabhängig von Alter und Beruf offenstehen. …