2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
T
verfasst von : Prof. Dr. Rolf-Dieter Reineke, Friedrich Bock
Erschienen in: GABLER LEXIKON UNTERNEHMENSBERATUNG
Verlag: Gabler
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Tagessatz
, Abrechnungseinheit zur Kalkulation des → Beratungshonorars. Der T. gibt den Betrag an, den ein Beratungsunternehmen einem Kunden für den Einsatz eines Beraters pro Tag in Rechnung stellt. Seine Höhe kann in Abhängigkeit der Qualifikation bzw. der Position der eingesetzten Mitarbeiter variieren. Der T. errechnet sich üblicherweise aus zwei Komponenten: (1) den jährlichen Personalkosten eines Beraters, inklusive der Gehaltsnebenkosten, (2) einem auf den Mitarbeiter umgelegten Aufschlag (Markup) für den allgemeinen Verwaltungsaufwand und den kalkulatorischen Gewinn des Beratungsunternehmens. Um den Tagessatz zu ermitteln, wird die Summe dieser Kostenbestandteile durch die abrechenbare Zeit (→ Billable Time) des Beraters dividiert.