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15.11.2017 | Technische Gebäudeausrüstung | Kommentar | Online-Artikel

Datenschutz-Grundverordnung als Chance für Anbieter von IoT-Produkten

verfasst von: Günter Martin

2:30 Min. Lesedauer

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Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) stellt ab Mai 2018 den Datenschutz auf eine neue Grundlage. Dies betrifft in weiten Teilen auch Smart Home- und IoT-Produkte beziehungsweise deren Hersteller und Anbieter.

Die zunehmend digitale Vernetzung von Geräten und Applikationen im Haushalt führt dazu, dass Smart Home-Lösungen immer mehr hochsensible, personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. Dem Verlangen von Verbrauchern, Transparenz über die Verwendung ihrer Daten zu erhalten, kommt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nach. Sie ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und definiert unter anderem neue gesetzliche Vorgaben wie die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produkteentwicklung (Privacy by Design).

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01.09.2016 | Schwerpunkt

Das Smart Home als Herausforderung für das Datenschutzrecht

Das Smart Home ist das Heim der Zukunft – hochvernetzt und hochtechnisiert. Diese Entwicklung bringt große Herausforderungen für das Recht mit sich.


"Der Begriff des Smart Home wird zur Umschreibung von Technik unterschiedlichster Komplexität genutzt – von bereits jetzt verwirklichten Systemen zur Fernsteuerung und Zeitschaltung etwa von Licht und Rollläden bis hin zur futuristischen Vision umfassender und vollintegrierter Assistenzsysteme, die die Bewohner auch unter Zuhilfenahme kooperierender, autonomer Roboter in (fast) allen Lebenslagen unterstützen können."
(Aus dem Kapitel "Das Smart Home als Herausforderung für das Datenschutzrecht" der Springer-Fachzeitschrift "Datenschutz und Datensicherheit" – DuD (Ausgabe 9/2016)

Die neue Verordnung als Chance nutzen

Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist kommt die Verordnung ab dem 25. Mai 2018 in EU-Ländern zur Anwendung und konfrontiert unter anderem Hersteller und Installateure von Smart Home-Systemen, die Produkte oder Dienstleistungen in EU-Ländern anbieten ab diesem Stichtag mit neuen Anforderungen. Dazu zählt beispielsweise das "Recht auf Vergessen werden". Kunden können ab diesem Datum unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass personenbezogene Daten von Produktanbietern gelöscht werden. Entsprechen diese nicht den neuen Anforderungen, sind empfindliche Bußgelder und Sanktionen möglich.

Auf der einen Seite macht die neue Rechtslage für Hersteller und Anbieter vieles komplizierter und schwieriger. So müssen neue gesetzliche Vorgaben beachtet werden, die deutlich über das hinausgehen, was heute gefordert wird: beispielsweise bei der Produktentwicklung. Auf der anderen Seite ist die neue Verordnung auch die Chance, sich im Wettbewerb zu positionieren und mehr Kunden zu gewinnen. So nutzen aktuell schätzungsweise nur rund drei Prozent der Haushalte Smart Home-Systeme, etwa die Hälfte lehnt sie kategorisch ab beziehungsweise die Mehrheit steht ihr kritisch gegenüber. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern tendenziell EU-weit, basierend auf künftig (fast) einheitlichen Regeln in allen EU-Ländern.

Skepsis gegenüber Smart-Home-Lösungen aktiv begegnen

Für Hersteller und Anbieter ist es deshalb wichtig, auf diese Skepsis zu reagieren, wollen sie erfolgreich sein. So könnten sie zum Beispiel mit entsprechenden Protected Privacy-Zertifikaten ihren Kunden belegen, dass ihr Angebot die Anforderungen der der EU-DSGVO erfüllt. Produkthersteller und Systemanbieter sollten konkret aufzeigen, wie sie bereits das Datensammeln selbst auf ein definiertes Minimum reduzieren und so auch das Vertrauen ihrer Kunden in Smart Home-Produkte stärken können. Die verbleibende Übergangszeit, um bis Mai 2018 entsprechende Lösungen umzusetzen, ist inzwischen sehr knapp bemessen.

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