2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Teil 4. Sekundäransprüche bei Leistungsstörungen
verfasst von : Dr. Jürgen Plate
Erschienen in: Das gesamte examensrelevante Zivilrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Stellen wir zunächst einen Rückblick auf Teil 3 an: Sie sind jetzt damit vertraut, dass sich aus einem Rechtsgeschäft, speziell aus einem verpflichtenden Vertrag, für den Schuldner eine „Leistungspflicht“ ergeben kann, die nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes, speziell dem Inhalt des verpflichtenden Vertrages, geschuldeten Leistungen i.S.d. § 241 Abs. 1 BGB zu erbringen (das sind: die „Hauptleistungen“ und die „leistungsbezogenen Nebenleistungen“). Wir nennen einen solchen darauf gerichteten Anspruch (§ 194 BGB) bekanntlich „Primäranspruch“. Viele von Ihnen zu bearbeitende Fälle beschränken sich in der Tat auf die Prüfung eines solchen Primäranspruchs.