2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Teil: Gerichtsstand bei Seeversicherungssachen
verfasst von : Philipp Egler
Erschienen in: Seeprivatrechtliche Streitigkeiten unter der EuGVVO
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Unter Seeversicherungen versteht man allgemein alle Versicherungen gegen Gefahren der Seeschifffahrt. Sie bilden eine Unterkategorie der Transportversicherungen. Hierunter fallen insbesondere alle Seegüterversicherungen als Versicherung des Eigentümerinteresses an den transportierten Gütern selbst. Traditionell werden aber auch die Versicherung des Neubaus eines Schiffes (jedenfalls ab Stapellauf) sowie die Seekaskoversicherung, also die Versicherung des Eigentümerinteresses am Schiff selbst als Seeversicherungen eingeordnet. Die beiden Haupttypen der Seeversicherung sind demnach die Seekaskoversicherung und die Seegüterversicherung.