2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Teilkosten- oder Deckungsbeitragsrechnung
Erschienen in: Grundlagen der Baubetriebslehre 1
Verlag: Teubner
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Die bisherigen Ausführungen zur Kalkulation und zur Kostenrechnung beziehen sich ausnahmslos auf die sog. „Vollkostenrechnung“. Hierbei werden den zu erbringenden Leistungen, die i. A. durch Positionen beschrieben sind, sämtliche Kosten zugerechnet, die im Zusammenhang mit der Leistungserstellung entstehen. Diese Kostenzurechnung erfolgt sowohl direkt (Einzelkosten der Teilleistungen) als auch indirekt (Gemeinkosten der Baustelle, Allgemeine Geschäftskosten) und wird noch durch die Zuschläge für Wagnis und Gewinn ergänzt.