2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Termine im juristischen Verständnis
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In der VOB § 5, Teil B, werden Terminplanungsfragen, speziell die Ausführungsfristen geregelt. Eine Frist ist im Sinne der Rechtsprechung (BGB) ein festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen eine (Rechts-)Handlung vorzunehmen ist. Für die Fristenberechnung stellt das BGB eine Anzahl von Auslegungsregeln auf, die für alle Gesetze und Rechtsgeschäfte gelten (dtv-Lexikon, Band 7).