Das übergeordnete Ziel der Unternehmenskommunikation ist die Reduktion von naturgegebenen Informationsasymmetrien zwischen einem privilegierten Sender (Unternehmen) und benachteiligten Empfängern (Abschlussadressaten). Der Rechnungsleger veröffentlicht auf freiwilliger oder juristisch verpflichtender Basis Informationen über sich selbst, was teilweise unter dem Schlagwort „Unternehmenspublizität“ subsumiert wird. Aufgrund der Abstinenz einer Legaldefinition und einer oftmals synonymen Verwendung mit Begriffen wie „Offenlegung“, „Bekanntmachung“, „Veröffentlichung“ u. ä., soll an dieser Stelle eine Abgrenzung zur Unternehmenskommunikation erfolgen.