2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Theoretische und Praktische Probleme Einer Ökonomisierung der Kartellrechtsanwendung
verfasst von : Peter Behrens
Erschienen in: Internationalisierung des Rechts und seine ökonomische Analyse
Verlag: Gabler
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Die Kommission der EG betreibt seit einigen Jahren eine Modernisierung des europäischen Wettbewerbsrechts. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: zum einen aus der Dezentralisierung und Privatisierung der Rechtsanwendung, zum anderen aus einem „
more economic approach
“. Die Dezentralisierung der Rechtsanwendung kommt darin zum Ausdruck, dass es nach der Kartellverordnung 1/2003
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künftig primär den mitgliedstaatlichen Kartellbehörden obliegt, Wettbewerbsverstöße gegen Art. 81 und 82 EG-Vertrag zu verfolgen. Die Privatisierung kommt in dem Bestreben der Kommission zum Ausdruck, die private Durchsetzung (das
private enforcement
) der Wettbewerbsregeln zu fördern. In ihrem Grünbuch von 2005 über „Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts“
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verspricht sich die Kommission davon eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, zumal die Kartellbehörden aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten nicht alle Wettbewerbsverstöße ermitteln und verfolgen können. Im Ergebnis bedeutet dies, dass künftig die Zivilgerichte aufgrund von Privatklagen verstärkt mit der wettbewerblichen Beurteilung von Verträgen und anderen unternehmerischen Verhaltensweisen befasst werden sollen, und zwar gerade auch dann, wenn nicht bereits vorher eine Kartellbehörde dasselbe Verhalten beurteilt hat.