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Zusammenfassung
Erscheinungsbild
In der Tiefgarage eines mehrgeschossigen Bürogebäudes kam es immer wieder zu Pfützenbildung auf der Oberfläche des Fußbodens (Abb. 5.1-1 und 5.1-2).
Gutachterliche Einstufung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Wasser in eine Tiefgarage gelangen kann, zum Beispiel durch Schlagregen über die Zufahrt, durch Lichtschächte oder von Fahrzeugen abtropfendes Regen- oder Schmelzwasser. Besonders gefährdend ist hiervon das Schmelzwasser, welches Chloride durch Tausalzstreuung beinhaltet. Kommt es zur Pfützenbildung, dringt liegengebliebenes Wasser in den Beton ein und verursacht langfristig Korrosion der Stahleinlagen.
In diesem Fall liegt die Ursache der Pfützenbildung im fehlenden Fußbodengefälle. Wasser wurde, wie oben beschrieben, in die Tiefgarage transportiert, lief an den Fahrzeugen herab und sammelte sich in den leichten Fußbodenunebenheiten. Diese sind innerhalb der Maßtoleranzen nach DIN 18202 [1.36] zulässig.
Hinweis: Skizze-Nr. 11.1-1, Kap. 16
Beseitigung
Um die Pfützenbildung dauerhaft zu verhindern, ist es notwendig, einen Ausgleichsbeton im Gefälle auf die vorhandene Tiefgaragenbodenoberfläche aufzubringen und diesen anschließend mit einem Reaktionsharzestrich zu beschichten. Besser ist es, bereits die Betonsohle im Gefälle „abzuziehen“.
Besonders wichtig, wenn kein Entwässerungssystem vorhanden ist, ist die Ausbildung einer Verdunstungsrinne, in welche das anfallende Wasser abgeführt werden kann.
Vorbeugung
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