2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ton- und Bildübertragung
Erschienen in: Vieweg Handbuch Elektrotechnik
Verlag: Vieweg+Teubner
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Aus dem Laufzeitunterschied, mit dem ein Schallsignal das linke und das rechte Ohr erreicht, läßt sich die Richtung der Schallquelle erkennen. Bei der
Mono-Übertragung
wird das gesamte Schallsignal über
einen
Kanal übertragen, so daß der Mensch als Empfänger zwar die Richtung des Gesamtsignals, d.h. den Ort des Lautsprechers, erkennt, aber nicht erfährt, wo bei der Aufnahme z.B. der Sänger und wo die Musikinstrumente gestanden haben. Da dies der täglichen Praxis des Hörens widerspricht, hat man den räumlichen Eindruck durch Einführung der
Stereo-Übertragung
wiederhergestellt. Bei der Rundfunkübertragung gilt der Grundsatz der
Kompatibilität
, d.h. der Höreindruck eines Rundfunkempfängers ohne Stereoempfangseinrichtung darf durch die Aussendung des Stereosignals nicht beeinträchtigt werden. Deshalb war es auch nicht vertretbar, den naheliegenden Weg zu gehen, nämlich für Rundfunkaufnahmen zwei Mikrofone räumlich voneinander getrennt links und rechts im Raum anzuordnen und für die Monowiedergabe beide Signale zu addieren. Es hat sich gezeigt, daß dies zu einer „Verflachung“ des Höreindruckes führt.