Der European Accessibility Act, in Deutschland als so genanntes Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit – bisher galt das nur für öffentliche Einrichtungen. Produkte und Dienstleistungen, die für den Internetzugang und den Onlinevertragsabschluss genutzt werden, müssen vom 29.06.2025 an barrierefrei(er) sein. Kunden ermöglicht das mehr digitale Teilhabe.