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Das StaRUG - ein gute, aber kaum genutzte Idee

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Das StaRUG bietet Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Krisen vor Eintritt einer Insolvenz zu bewältigen. Trotz klarer Vorteile wird das präventive Sanierungsinstrument in der Praxis aber nur selten eingesetzt.

Restrukturieren, aber wie? Die meisten Restrukturierungsprozesse scheitern, weil es an einer klaren strategischen Ausrichtung mangelt.


Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt angespannt. Steigende Finanzierungskosten, hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten und Lieferkettenprobleme belasten vor allem mittelständische Betriebe. Laut einer Umfrage des Info-Instituts München gehen nur circa zwölf Prozent der Unternehmen in Deutschland aktuell davon aus, dass die Geschäfte im nächsten Jahr besser laufen.

Viele Branchen erwarten für 2025 eher einen weiteren Anstieg der Insolvenzen. Besonders gefährdet sind margenschwächere Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Teile der Industrie. Zahlenrückstände und sinkende Liquidität wirken wie ein Katalysator für Unternehmensrisiken. Wer nicht frühzeitig gegensteuert, gerät schnell in eine Abwärtsspirale aus Forderungsausfällen, schrumpfender Kreditwürdigkeit und Verlust von Marktanteilen. Eine frühzeitige Sanierung erweist sich als Schlüssel zur Stabilität.

Lücke zwischen außergerichtlicher Sanierung und Insolvenz

Seit 2021 schießt das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine wichtige Lücke im Sanierungsrecht. Es richtet sich an Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Ziel ist es, frühzeitig Liquiditätsengpässe zu überwinden, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten - ohne die Nachteile einer klassischen Insolvenz.

Das Kernstück ist der Restrukturierungsplan. Er kann finanzielle Maßnahmen wie Forderungsverzichte, Stundungen oder die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital ebenso enthalten wie strategische Schritte, etwa in Form von Optimierungen der Kostenstrukturen, der Anpassung des Geschäftsmodells oder dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten. 

Warum die Praxis zurückhaltend bleibt

Trotz der Vorteile wird das StaRUG bislang wenig genutzt. Gründe sind oft fehlendes Wissen über die Möglichkeiten, eine zu späte Problemwahrnehmung oder die Angst vor einer gerichtlichen Beteiligung im Rahmen des Verfahrens. Manche Geschäftsführungen hoffen auf eine Markterholung oder setzen auf informelle Gläubigerabsprachen. Diese Verzögerung schmälert jedoch den Handlungsspielraum und erhöht die Risiken für alle Beteiligten.

Als ein weiteres Hemmnis erweist sich oft auch, dass die Entscheidung, das StaRUG zu nutzen, ein aktives Krisenmanagement verlangt. Ohne belastbare Liquiditätsplanung, klare Strategien und rechtliche Beratung lassen sich die wahren Chancen des Instruments kaum ausschöpfen.

Ablauf des StaRUG-Verfahrens

Am Beginn des Prozesses steht eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage. Darauf folgt die Erstellung des Restrukturierungsplans, unterstützt durch spezialisierte Berater oder, in komplexen Fällen, durch einen gerichtlich bestellten Restrukturierungsbeauftragten. Der Plan besteht aus einem darstellenden Teil mit Bestandsaufnahme, Ursachenanalyse und Finanzplanung sowie einem gestaltenden Teil mit konkreten rechtlichen Anpassungen.

Die Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt. Innerhalb jeder Gruppe ist eine Mehrheit von 75 Prozent der Forderungssumme nötig, um den Plan zu verabschieden. Über das Cross-Class-Cram-Down-Verfahren kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Widerstand einzelner Gruppen umgesetzt werden. Nach gerichtlicher Bestätigung beginnt die Umsetzung – von der Umschuldung bis zu operativen Restrukturierungen.

Vorteile für Unternehmen

Das StaRUG erlaubt es, die Unternehmensführung in der Hand des Managements zu belassen. Ein gerichtliche Stabilisierungsanordnung kann Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend aussetzen, was den nötigen Spielraum für Verhandlungen schafft. Der gezielte Einsatz von Restrukturierungsmaßnahmen schützt die Reputation und ermöglicht eine Sanierung unter Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Personalabbau oder Änderungen bestehender Arbeitsverträge sind im StaRUG nicht vorgesehen. Zudem erfordert das Verfahren eine konsequente Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Fehler, etwa die verspätete Antragstellung trotz drohender Zahlungsunfähigkeit, können zu persönlicher Haftung der Geschäftsleitung führen. Auch die Dauer des Verfahrens variiert: In der Regel drei bis sechs Monate, bei komplexen Fällen auch länger.

Praxis-Tipps: Erfolgsfaktoren

Damit das StaRUG seine Wirkung entfalten kann, sind drei Punkte entscheidend:

  • Frühzeitige Krisenerkennung: Laufende Liquiditätsplanung und klare Kennzahlen helfen, drohende Schieflagen rechtzeitig zu identifizieren.
  • Strukturierter Restrukturierungsplan: Klare Maßnahmen, realistische Zeitpläne und transparente Kommunikation mit Gläubigern erhöhen die Akzeptanz.
  • Fachliche Begleitung: Restrukturierungs- und Rechtsexperten sorgen für rechtskonforme Umsetzung und effiziente Abstimmung.

Das StaRUG ist mehr als ein juristisches Instrument, es ist eine strategische Option für Unternehmen, die in schwierigen Zeiten ihre Handlungsfähigkeit erhalten wollen. Frühzeitiges Handeln, sorgfältige Planung und die Einbindung aller relevanten Stakeholder entscheiden über den Erfolg. In der Praxis bleibt das Potenzial bisher weitgehend ungenutzt. Wer die Chance ergreift, kann nicht nur eine Insolvenz verhindern, sondern auch gestärkt aus der Krise hervorgehen.

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