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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. TVP S.A. Governance (1989–2015)

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Zusammenfassung

In dem hier präsentierten Kapitel rückt die eigentliche Analyse von TVP S.A. Governance im Zeitraum 1989–2015 in den Fokus. Dabei erfolgt eine zeitliche Unterteilung dieses Zeitabschnitts in drei separate Phasen, wobei die vorgenommenen Zäsuren mit den Änderungen des Rundfunkgesetzes von 1992 einhergehen. In jeder der vorgestellten Phasen findet sich wiederum eine weitere Unterteilung nach den theoretischen Untersuchungsebenen des Akteur-Struktur-Dynamiken-Modells Uwe Schimanks wieder, welches die differenzierungstheoretische Entwicklung der sozialen Teilsysteme im Interaktionsnetzwerk beziehungsweise des Governance-Regimes TVP S.A. abzubilden vermag.

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Fußnoten
1
Das Rundfunkgesetz sah die Möglichkeit der Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder nicht vor.
 
2
Vgl. Verfassungsgerichtsurteil vom 13. Dezember 1995. In: Dz. U. 1996, Nr. 2, Pos. 15, akt. W. 6/95. Der Verfassungsgerichtshof führte vier Gründe für seine Entscheidung an: 1) Das Schweigen im Rundfunkgesetz bezüglich der Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder sei als der Ausschluss der Möglichkeit von deren Abberufung anzusehen, da der Aufsichtsrat als ein Organ mit einer fest zugewiesenen Amtszeit eingerichtet worden sei; 2) beim Vergleich mit den Bestimmungen des Art. 27 Rundfunkgesetz über den Vorstand der AGs, wo der Gesetzgeber die Möglichkeit der Abberufung von Anfang an vorsah, lässt sich feststellen, dass dies beim Aufsichtsrat nicht der Fall sei; 3) aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit sowie dem Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates ginge eindeutig hervor, dass sich in einem Fall, wo das Gesetz keine Zuständigkeit eines Staatsorgans vorsieht, „diese Zuständigkeit nicht vermuten lässt und in Anlehnung an eine andersartige Zuständigkeit dem Gesetzgeber eine Absicht zuschreiben lässt, welche dieser nicht ausdrückte“ (Verfassungsgerichtsurteil, akt. W. 7/94); 4) die oben genannten Schlussfolgerungen werden durch Art. 22 (1) des Rundfunkgesetzes bestätigt, wo die Entscheidungsfällung durch Staatsorgane in Angelegenheiten der öffentlichen Gesellschaften des Rundfunks nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich sei.
 
3
Vgl. Verfassungsgerichtsurteil vom 13. Dezember 1995. In: Dz. U. 1996, Nr. 2, Pos. 15, akt. W. 6/95.
 
4
Gesetz vom 29. Juni 1995 zur Änderung des Rundfunkgesetzes und zur Änderung einiger andere Gesetze. In: Dz. U. 1995, Nr. 142, Pos. 701, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19951420701/T/D19950701L.pdf (30.09.2021).
 
5
Durch die Novelle des Rundfunkgesetzes wurde die Stellung eines Rundfunkratsmitglieds gestärkt und die Bedingungen des Abberufens eines Rundfunkratsmitglieds durch das zu wählende Organ genauer bestimmt. Laut der ursprünglichen Fassung von Art. 7 (6) Punkt 4 konnte ein Mitglied bereits aufgrund des Tatbestandes „des groben Umgehens der gesetzlichen Bestimmungen“ abberufen werden.
 
6
Eine Auflistung der Rundfunkgesetzgebung kann eingesehen werden unter: https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19930070034 (30.09.2021).
 
7
Artikel 7 Absatz 6 des Rundfunkgesetzes bestimmt, dass dies nur in Fällen möglich ist, wenn: 1) das Mitglied von seinem Amt zurücktritt, 2) eine Krankheit die dauerhafte Amtsausübung unmöglich macht, 3) das Mitglied für eine vorsätzlich begangene Straftat rechtskräftig, gerichtlich verurteilt wird, 3a) das Mitglied eine unwahre Erklärung abgegeben hat, welche durch ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts festgestellt worden ist, 4) das Mitglied das Gesetz verletzt hat, was durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs festgestellt worden ist.
 
8
Der aktuelle Bericht samt der Information über die grundlegenden Probleme innerhalb des polnischen Hörfunk- und Fernsehsektors im Jahre 2020 ist online abrufbar unter: https://​www.​gov.​pl/​web/​krrit/​sprawozdanie-i-informacja-z-dzialalnosci-w-2020-roku (17.08.2021).
 
9
Die Tatsache, dass ein Ablehnen des Berichts durch den Staatspräsidenten als eines Exekutivorgans nicht zu solchen Konsequenzen führen kann, soll aus rechtlicher Perspektive für die Unabhängigkeit des Nationalrates von der Exekutive sprechen. Vgl. dazu die Ausführungen bei: (Sobczak 1996, S. 32).
 
10
Die Zahlenangabe erfolgt aufgrund der Information auf: https://www.solidarnosc.org.pl/aktualnosci/w-mediach/o-nszz-solidarnosc (30.09.2021).
 
11
Schoeller, Olivia (2005): George Soros setzt sich für Demokratie in Osteuropa und gegen George W. Bush ein. In Kiew ist der Milliardär erfolgreich, in Washington eher nicht: Der Gewinner, der Verlierer. In: Berliner Zeitung vom 18.01.2005; https://www.berliner-zeitung.de/george-soros-setzt-sich-fuer-demokratie-in-osteuropa-und-gegen-george-w-bush-ein-in-kiew-ist-der-milliardaer-erfolgreich-in-washington-eher-nicht-der-gewinner-der-verlierer-li.33520?pid=true (30.09.2021).
 
12
Die Ziele der Stephan-Báthory-Stiftung können im Einzelnen eingesehen werden unter: https://www.batory.org.pl/o-nas/ (30.09.2021).
 
13
Die aktuellen Rechenschaftsberichte der Stiftung Báthory können auf der Homepage eingesehen werden: https://www.batory.org.pl/o-nas/sprawozdania-roczne/ (30.09.2021).
 
15
Alle Angaben die Rundfunkmitgliedschaft betreffend in diesem Abschnitt und in den Abschnitten 7.2.2.1 und 7.3.2.1 können der Homepage des Nationalrats für Hörfunk und Fernsehen entnommen werden: https://www.gov.pl/web/krrit/historia-krrit (30.09.2021).
 
16
Eine Auflistung der lokalen privaten Privatsender der Gründungszeit, welche 1994 eine Lizenz erhielten, findet sich bei: (Filas 2012, S. 12).
 
17
Die ATM Capital Group besteht zurzeit aus acht einzelnen Unternehmen: ATM Grupa S.A. (der größte unabhängige polnische Fernsehproduzent); Studio-ATM (das größte Film- und Fernsehproduktionszentrum in Polen und eines der modernsten in Europa mit Sitz in Warschau); ATM-System (Vermietung von Fernsehgeräten und -studios, Fernseh- und Filmdienstleistungen, Postproduktion, Transport; Studio A sp. z o.o.
 
18
Die ATM Gruppe erwarb im Juli 2007 75 % der Anteile an Studio A.
 
19
Die größten 150 audiovisuellen Produzenten sind in der Krajowa Izba Producentów Polskich (die Nationale Kammer der audiovisuellen Produzenten; KIPA) zusammengeschlossen, s.: http://kipa.pl/producenci/ (30.09.2021).
 
20
Walendziak leitete bei den Wahlen zum Sejm 1997 die Fernsehkampagne von AWS, kandidierte bei den Wahlen im Bezirk Elbląg und wurde Mitglied des Sejms der dritten Amtszeit (1997–2001). Von Oktober 1997 bis März 1999 war er Minister, Mitglied des Ministerrats und Chef der Kanzlei des Ministerpräsidenten. 2004 wurde er Präsident des polnischen Fernsehbetreibers TVN und Polsat, der sich mit der Einführung des digitalen Fernsehens in Polen befasst, und 2005 Vizepräsident der Geschäftsführung des Investmentfonds Prokom Investments SA. Für das Unternehmen saß er im Aufsichtsrat des Insulinherstellers Bioton und war Aufsichtsratsvorsitzender der Zespół Elektrowni Pątnów-Adamów-Konin, Polens zweitgrößtem Braunkohle-Energielieferanten, woran Zygmunt Solorz-Zak neben dem Schatzministerium als Anteilseigner beteiligt ist.
 
21
Paweł Smoleński (2002): Ustawa za łapówkę czyli przychodzi Rywin do Michnika (Das Bestechungsgeld-Gesetz, das heißt, Rywin kommt zu Michnik). In: Gazeta Wyborcza vom 26.12.2002, https://wyborcza.pl/7,75398,1237212.html (30.09.2021).
 
22
Oftmals wird darüber hinaus von einer vierten Teilung Polens ausgegangen, die im Zusammenhang mit dem Hitler-Stalin-Pakt vom 23. August 1939 erfolgte.
 
23
Zum sozialistischen politischen System Polens sowie den Satellitenparteien der PZPR, Stonnictwo Demokratyczne, SD (der demokratischen Partei) und Zjednoczone Stronnictwo Ludowe, ZS (der Bauernpartei) (vgl. beispielsweise Lammich 1975).
 
24
Was die Arbeiter verlangten, rührte an die Grundlagen des real existierenden sozialistischen Systems. Die „21 Punkte“ hätten nichts anderes bedeutet als „die Brechung des Machtmonopols der Partei“ (Jaenecke 1984, S. 172). Auf der Homepage von Solidarność können die 21 Postulate mit den jeweiligen lokalen Protokollen im Original eingesehen und heruntergeladen werden; vgl. https://www.solidarnosc.org.pl/21-postulatow (06.06.2021).
 
25
Vgl. dazu bspw.: Dietz, Hella (2015): Der romantische Mythos vom Siegeszug der Arbeiter. In: Die Zeit vom 31.08.2015 (09.06.2021).
 
26
Zu der Geschichte von Solidarność sowie der Person Wałęsas vgl. den Beitrag der Deutschen Welle: https://www.dw.com/de/40-jahre-solidarno%C5%9B%C4%87-als-der-kommunismus-zu-ende-ging/a-54728986 (08.06.2021).
 
27
TVP S.A. bekam 2002 den ersten Platz unter allen europäischen öffentlichen TV-Fernsehveranstaltern. In: Money.pl (2003): Nagroda EBU dla TVP wzbudza kontrowersje. (Der EBU-Preis für TVP ist umstritten). https://www.money.pl/gospodarka/wiadomosci/artykul/nagroda;ebu;dla;tvp;wzbudza;kontrowersje,83,0,58707.html (30.09.2021).
 
28
Vgl.: DW (2003): Ein Koloss auf tönernen Füssen. Das polnische öffentlich-rechtliche Fernsehen hat Probleme; https://www.dw.com/de/ein-koloss-auf-t%C3%B6nernen-f%C3%BCssen/a-974157 (30.09.2021). Vgl. auch detaillierte Infos zum Bauprojekt: https://www.urbanity.pl/mazowieckie/warszawa/siedziba-tvp,b248 (30.09.2021).
 
29
Kaczmarczyk, Andrzej (2014): Tyle misji, ile abonamentu! (So viel Auftrag wie Rundfunkgebühren!). In: Dziennik Polski vom 26.02.2014; https://dziennikpolski24.pl/tyle-misji-ile-abonamentu/ar/3345691 (30.09.2021).
 
30
Das Gesetz vom 29.12.2005 über Umwandlungen und Änderungen der Aufgaben- und Kompetenzverteilung der für Kommunikation, Hörfunk und Fernsehen zuständigen staatlichen Organe. In: Dz. U., 2005, Nr. 267, Pos. 2258; https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU20052672258/O/D20052258.pdf (30.09.2021).
 
31
Gesetz über die Rundfunkgebühren vom 21.04.2005. In: Dz. U. 2005, Nr. 85, Pos. 728; siehe: https://​isap.​sejm.​gov.​pl/​isap.​nsf/​download.​xsp/​WDU20050850728/​U/​D20050728Lj.​pdf (08.09.2021). Mit dem Gesetz wurde das Rundfunkgesetz novelliert; bis dato war das Kapitel 7 des Rundfunkgesetzes den Rundfunk-gebühren gewidmet. Der Beauftragte für Bürgerrechte hat 2004 vor dem Verfassungsgerichtshof die Tatsache angemahnt, dass die Höhe der Rundfunkgebühren mittels einer Verordnung des Rundfunkrates geregelt wird, und nicht wie es für eine staatliche Abgabe üblich ist, im Gesetz. Vgl. Verfassungsgerichtshof-Urteil vom 9. September 2004. In: Dz. U. 2004, Nr. 204, Pos. 2092, akt. K 2/03.
 
32
Das Dokument ist eine Anlage zum Beschluss des Vorstands der TVP S.A. Nr. 108/2005 vom 29. März 2005, s.: https://s.tvp.pl/repository/attachment/c/a/c/cacce1991f4b85c0d0b7278cc7ce48211268646823398.pdf (30.09.2021).
 
33
Die jeweiligen Strategien für die Jahre 2011–2013, 2014–2016 sowie 2017–2022, die wertvolle Dokumente der Zeitgeschichte darstellen, können eingesehen werden unter: https://www.gov.pl/web/krrit/strategie-krrit (30.09.2021).
 
34
Die Erklärung des Nationalen Komitees zur Verteidigung der Öffentlichen Medien kann eingesehen werden unter: https://nfajw.wordpress.com/2010/05/16/deklaracja-obywatelskiego-komitetu-obrony-mediow-publicznych/ (30.09.2021).
 
35
Das Zitat stammt aus dem Manifest der Kulturbürger, einsehbar unter: http://www.sbp.pl/repository/dokumenty/kongres_obywateli_kultury/manifest_ok.pdf (30.09.2021).
 
36
Vgl. unter: https://www.hfhr.pl/publikacje/wolnosc-slowa-wolnosc-mediow/ (30.09.2021) sowie das Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Helsinki Stiftung, Dorota Głowacka, welches am 10.03.2016 stattgefunden hat.
 
37
Einige der sozialen Lösungen, die von der damaligen Regierung vorgeschlagen wurden, wichen ökonomisch weitgehend von den Postulaten und Überzeugungen ab, welche für das linke Denken charakteristisch sind. Als solche wurden identifiziert: „Kürzung von Sozialleistungen und die Einführung neuer Steuern (‚Belka-Steuer‘), wovon besonders Menschen mit niedrigstem Einkommen am stärksten betroffen waren, angekündigter Rentenindexierungsstopp und Abschaffung des Überbrückungsgeldes, Wegfall des Krankengeldes, der Unterhaltskassen und die Idee einer Verlängerung des Rentenalters sind nicht die einzigen ‚Sünden‘ der linken Regierung. Darüber hinaus kann erwähnt werden eine übermäßige Liberalisierung der Wirtschaft (z. B. die Durchführung des Reprivatisierungsprozesses, die Einführung der Pauschalsteuer usw.) oder das Ausbleiben von vorbereiteten Programmen (erste Arbeitsstelle, Mahlzeit für die Schüler, etc.)“, s.: (Kaźmierczak 2014).
 
38
Wprost (2008): Tusk: abonament rtv to haracz. (Tusk: Die Rundfunkgebühren sind ein Tribut). In: Wprost vom 29.04.2008; https://www.wprost.pl/kraj/128832/tusk-abonament-rtv-to-haracz.html (30.09.2021). 2009 erfolgte eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von TVP S.A. durch den Obersten Rechnungshof. Dieser hat die Aktivität der Gesellschaft aufgrund von wesentlichen Unregelmäßigkeiten in der Liegenschaftsverwaltung und Umsetzung der Aufgaben des öffentlichen Rundfunks negativ bewertet. Vgl.: NIK-Audit aus dem Jahr 2009: https://www.nik.gov.pl/plik/id,3833,vp,4885.pdf (30.09.2021).
 
39
PAP (2005): Zarząd TVP zdefiniował pojęcie misji publicznej. (Der Vorstand von TVP definierte das Konzept des öffentlichen Auftrags). In: Puls Biznesu vom 29.03.2005; vgl.: https://www.pb.pl/zarzad-tvp-zdefiniowal-pojecie-misji-publicznej-255923 (30.09.2021).
 
40
Die Berichte des Vorstands der TVP S.A. aus der Verwendung von Abonnementeinnahmen für die Umsetzung des öffentlichen Auftrages werden ab dem Jahr 2005 jährlich veröffentlicht. Sie können eingesehen werden unter: https://centruminformacji.tvp.pl/15782523/sprawozdania (30.09.2021).
 
41
Vgl. Gesetz vom 6. August 2010 zur Änderung des Rundfunk- und Fernsehgesetzes und des Rundfunkgebührengesetzes. In: Dz. U. 2010, Nr. 152, Pos. 1023; https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU20101521023/O/D20101023.pdf (30.09.2021).
 
42
Text stammt aus der offiziellen Erklärung des Komitees zur Verteidigung öffentlicher Medien vom 16. Mai 2010, zu finden unter: https://nfajw.wordpress.com/tag/deklaracja/ (30.09.2021).
 
43
Die Journalistengesellschaft führt auf ihrem Internet-Portal unter anderem die Liste der 2016 durch die PiS-Partei entlassenen Journalisten, s.: http://towarzystwodziennikarskie.pl/dobra-zmiana-w-mediach/ (30.09.2021).
 
44
Press.pl (2012): Blumsztajn, Maziarski i Żakowski zakładają Towarzystwo Dziennikarskie. (Blumsztajn, Maziarski und Żakowski gründen die Journalistengesellschaft). In: Press.pl vom 16.03.2021, https://www.press.pl/tresc/27784,blumsztajn_-maziarski-i-zakowski-zakladaja-towarzystwo-dziennikarskie (30.09.2021).
 
45
Ebd.
 
46
Ebd.
 
47
Auf der Internetseite werden ferner als Verbindungspersonen Grażyna Gęsicka, Jan Ołdakowski genannt, vgl.: http://www.mediapubliczne.org.pl/ (30.09.2021).
 
48
Das Zitat und die folgenden Zitate stammen aus der offiziellen Erklärung des Komitees zur Verteidigung Öffentlicher Medien vom 16. Mai 2010, zu finden unter: https://​nfajw.​wordpress.​com/​tag/​deklaracja/​ (30.09.2021).
 
49
Vgl. die Postulate des Kulturbürgerkomitees unter: http://www.mediapubliczne.org.pl/ (30.09.2021).
 
50
Die Organisationsstruktur stammt aus der Präsentation der Kulturbürger bei der Báthory-Stiftung; vgl: https://www.batory.org.pl/upload/ustawa-medialna-prezentacja.pdf (30.09.2021).
 
51
Piasecki, Marcin (2017): Jacek Kurski: Objektywizm mediów jest nieosiągalny (Jacek Kurski: Die Objektivität der Medien ist unerreichbar). In: Rzeczpospolita vom 18.10.2017, https://www.rp.pl/Rozmowy-czwartkowe/310189865-Jacek-Kurski-Obiektywizm-mediow-jest-nieosiagalny.html (15.08.2021).
 
52
Lagebericht des Vorstands zur Verwendung der Rundfunkgebühren-Einnahmen durch Telewizja Polska S.A. zur Verwirklichung des öffentlichen Auftrags im Jahr 2020, April 2021: https://s.tvp.pl/repository/attachment/c/0/e/c0e67b9ed882ca3d8a9fa695cbdc87791619787776878.pdf (14.09.2021).
 
53
Lagebericht des Vorstands zur Verwendung der Rundfunkgebühren-Einnahmen durch Telewizja Polska S.A. zur Verwirklichung des öffentlichen Auftrags im Jahr 2020. April 2021:  https://s.tvp.pl/repository/attachment/c/0/e/c0e67b9ed882ca3d8a9fa695cbdc87791619787776878.pdf (14.09.2021).
 
54
„Diese Institution sollte, um angemessen zu funktionieren, über ein Budget von 2,5 Mrd. verfügen. Sie hat ein Budget von 1,5 Mrd., davon belaufen sich die öffentlichen Gelder auf etwa 500 Millionen, abhängig vom Jahr mal mehr mal weniger. Also sie muss auf dem Markt konkurrenzfähig sein“, so T. Kowalski, Aufsichtsratsmitglied von TVP S.A., (Interview 2016, S. 103).
 
55
Die Folgen der Auslagerung waren für Telewizja Polska S.A. weitaus schwerwiegender als die Notwendigkeit, Sozialversicherungsbeiträge der letzten Jahre zu zahlen. Auch eine rechtsgültige Anfechtung des Absendervertrags mit der Gesellschaft des Leasing Teams (LT) kann nach Expertenmeinung zu steuerlichen Problemen führen, vgl: https://forsal.pl/artykuly/1244546,przez-outsourcing-tvp-bedzie-mialo-klopoty-z-zus-i-fiskusem.html (30.09.2021).
 
56
Gazeta Prawna (2020): Juliusz Braun: Nie mam siły oglądać TVP. Nie płacą mi aż tyle. (Juliusz Braun: Ich habe nicht die Kraft, TVP zu sehen. Sie zahlen mir nicht so viel [INTERVIEW]. In: Dziennik Gazeta Prawna vom 06.03.2020; https://serwisy.gazetaprawna.pl/media/artykuly/1457789,juliusz-braun-kurski-rmn-wywiad-rigamonti.html (30.09.2021).
 
57
Urbańska, Ewa (2015): Jak finansować media publiczne? (Wie die öffentlichen Medien finanzieren?). In: SDP vom 27.11.2015.
 
58
Urbańska, Ewa (2015): Jak odpolitycznić media publiczne, uzależniając je jeszcze bardziej od polityków? (Wie die öffentlichen Medien entpolitisieren, indem man sie noch stärker von den Politikern abhängig macht?). In: SDP.pl vom 19.11.2015.
 
59
Baczyński, Jerzy (2017): Prof. Tadeusz Kowalski o przyszłości mediów w Polsce. (Prof. Tadeusz Kowalski über die Zukunft der Medien in Polen). In: Polityka, vom 21.07.2017, https://www.polityka.pl/tygodnikpolityka/1694776,1,prof-tadeusz-kowalski-o-przyszlosci-mediow-w-polsce.read (30.09.2021).
 
60
Nach dem Flugzeugabsturz übernahm der Parlamentspräsident Bronisław Komorowski gemäß Artikel 131 der Verfassung bis zur Wahl eines neuen Präsidenten die Kompetenzen des Präsidenten. Am 4. Juli 2010 wurde er selbst zum neuen Präsidenten gewählt. Unter den Opfern waren zwei Kandidaten für die bevorstehenden Präsidentenwahlen: Neben Amtsinhaber Kaczyński der Sozialdemokrat Jerzy Szmajdziński, der für die SLD kandidieren sollte. Unter den Opfern befanden sich ferner zwei Vizepräsidenten.
 
Metadaten
Titel
TVP S.A. Governance (1989–2015)
verfasst von
Magdalena Ploch
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-40693-6_7