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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Überblick über das Kartellrecht

verfasst von : Thomas Kapp

Erschienen in: Kartellrecht in der Unternehmenspraxis

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Was ist Wettbewerb? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Hier werden die in den Wirtschaftswissenschaften vertretenen Definitionsansätze im Überblick dargestellt. Die Rechtsprechungspraxis befasst sich jedoch traditionell weniger mit wirtschaftstheoretischen Überlegungen, sondern vielmehr mit der praktischen Frage, wann eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dabei ist in der Praxis wichtig, zwischen horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen zu unterscheiden, weil sie grundsätzlich unterschiedliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Für die Lösung kartellrechtlicher Fragen ist europäisches und deutsches Kartellrecht sowie oft auch ausländisches Kartellrecht zu beachten, was bei internationalen Sachverhalten die Prüfung regelmäßig umfangreicher gestaltet.

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Fußnoten
1
Während in der angelsächsischen Diskussion beim Begriff „consumer welfare“ die volkswirtschaftliche Gesamtwohlfahrt im Vordergrund steht, scheint die EU-Kommission in der europäischen Diskussion zuweilen mehr den Verbraucherschutz im Auge zu haben.
 
2
Die vollkommene Konkurrenz hat auch in der in Deutschland sehr verbreiteten ordoliberalen Schule und bei der Entstehung des GWB - zumindest verbaliter - eine nicht unbedeutende Rolle gespielt.
 
3
Abgedruckt in Kap. 9 . Zur Vermeidung von Missverständnissen ist darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften des europäischen Rechts verschiedenen Reformen unterlagen, sodass die Nummerierungen der kartellrechtlichen Vorschriften mehrfach geändert wurden. Früher war z. B. die Regelung des Art. 101 AEUV in Art. 81 EG-Vertrag und davor in Art. 85 EWG-Vertrag geregelt (für die anderen Vorschriften galt eine entsprechende Verschiebung). Dies ist bei der Lektüre älterer Entscheidungen zu berücksichtigen.
 
4
Abgedruckt in Kap. 9 .
 
5
Abgedruckt in Kap. 9 .
 
6
Abgedruckt in Kap. 9 .
 
7
F. Hoffman-LaRoche, Ltd. v. Empagran S.A., 542 US 155 (2004), abrufbar unter https://​supreme.​justia.​com/​cases/​federal/​us/​542/​155/​, zugriffen am: 10.07.2017.
 
8
Vgl. United States v. AU Optronics Corporation, et al., 778 F. 3d 738 (9th Cir. 2015) und Motorola Mobility v. AU Optronics Corporation, et al., 775 F. 3d 816 (7th Cir. 2015). Im gleichen sachlichen Zusammenhang wurde die Schadensersatzklage von Motorola gegen den Kartellanten AU Optronics abgewiesen, die strafrechtliche Verfolgung von AU Optronics in den USA hingegen für statthaft angesehen. Beide Entscheidungen scheinen sich zu widersprechen (vgl. https://​www.​andersonkill.​com/​Publication-Details/​PublicationID/​1313, zugriffen am: 10.07.2017), bei genauerem Hinsehen jedoch vielleicht auch nicht (vgl. in diesem Sinne https://​www.​law360.​com/​articles/​668031/​why-the-supreme-court-refused-to-hear-the-ftaia-appeals, zugriffen am: 10.07.2017). Der Supreme Court hat beide Fälle wohl deshalb nicht zur Revision angenommen (135 S. Ct. 2837 (2015)).
 
9
Eine Ausnahme gilt für einseitige Verhaltensweisen: Der Vorrang des europäischen Rechts ist durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 VO 1/2003 insofern eingeschränkt, als die Mitgliedstaaten für „einseitige Handlungen“ (z. B. Behinderungsmissbrauch) von Unternehmen strengere innerstaatliche Vorschriften erlassen dürfen.
 
Metadaten
Titel
Überblick über das Kartellrecht
verfasst von
Thomas Kapp
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17315-9_2