2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
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Die Selbstanzeigenberatung ist originäre Aufgabe der Rechtsanwälte mit steuerrechtlichem Fachwissen und der Steuerberater. Nur sie haben die Fachkompetenz, die erforderlich ist, um einen Sachverhalt zutreff end unter die Normen des Steuerrechts zu subsumieren und den Finanzbehörden so zu schildern, dass der Mandant in den Genuss der mit der Selbstanzeige verfolgten Straff reiheit kommt. Sie ist Steuerberatung und unterliegt damit nicht dem Verbot der Mehrfachverteidigung nach § 146 StPO bzw. §§ 46 OWiG, 146 StPO. Mithin können z. B. auch Eheleute oder mehrere Gesellschaft er gleichzeitig beraten werden, solange dabei nicht gegen Berufspfl ichten wie das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, verstoßen wird.