2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Übergangsregelung
verfasst von : Jürgen Groels
Erschienen in: Einkommensteuer II
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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§ 14 a EStG; R 133 a, H 133 a, R 133 b, H 133 b EStR:Übergangsregelung bis einschließlich 2000 bei Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen:Der Veräußerer erhält auf Antrag einen Freibetrag von 150.000,00 DM bei Veräußerung nach dem 31.12.1995, wenn:der maßgebende Wirtschaftswert des Betriebes 40.000,00 DM nicht übersteigtdie Einkünfte in den beiden der Veräußerung vorangehenden Veranlagungszeiträumen jeweils den Betrag von 35.000,00 DM (Alleinstehende) und 70.000,00 DM (Verheiratete) nicht überstiegen haben. Bei der Freibetragsgewährung ist § 16 Abs. 2 EStG zu beachten