2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Übertragung zwischen Ehegatten
verfasst von : Jürgen E. Milatz
Erschienen in: Die Übertragung von Familienvermögen
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Während einer intakten Ehe gehen Eheleute häufig davon aus, das Vermögen als ihr gemeinsames Gut anzusehen: Die eheliche Lebensgemeinschaft wird als „Wirtschaftsgemeinschaft“ verstanden. Dies hat zur Folge, dass jeder der Ehepartner über alle Vermögensgegenstände verfügt, Geld vom Konto des anderen Ehepartners abhebt, hiervon eigene Vermögenswerte anschafft oder das Geld irgendwann zurück überweist. Bei einem Wechsel der betreuenden Bank etwa ändern die Ehegatten wegen der Wirtschaftsgemeinschaft ihr bis dahin bestehendes Oder‐Konto in Einzelkonten mit und ohne gegenseitige Vollmacht, um in der Folge wieder ein gemeinsames Konto zu begründen.