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25.06.2018 | Umsatzsteuer | Schwerpunkt | Online-Artikel

Steuersünder im Internethandel werden bekämpft

verfasst von: Sylvia Meier

3:30 Min. Lesedauer

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Im Internet werden täglich tausende Waren vertrieben. Steuerliche Pflichten werden jedoch oft nicht erfüllt. Online-Händler sollen künftig in Haftung genommen werden. 

Der Online-Handel in Deutschland boomt. Immer häufiger werden Waren im Internet bestellt. Ob Kleidung, Geschenkartikel oder Haushaltswaren – einkaufen per Klick ist so beliebt wie nie. Allein im ersten Quartal 2018 wurden hierdurch laut Statista 14,6 Milliarden Euro in Deutschland umgesetzt. Eine Studie des Handelsverbands Deutschland (HDE) zeigt zwar, dass vor allem Amazon weiterhin den Online-Handel beherrscht. Auch Amazon Marketplace kann Zuwächse verzeichnen. Kleinere Onlineshops ziehen aber nach. Vor allem Marktplatzplattformen erfreuen sich steigender Beliebtheit.  

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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist auf den ersten Blick eine Unternehmenssteuer, da die Unternehmen als Steuerzahler auftreten. Gegenstand der Steuer sind die Umsätze der Unternehmen, die im Inland getätigt werden. Die Umsatzsteuer knüpft an Leistungen der Unternehmen, also an Verkehrsvorgänge, an.


Wer online Waren verkauft, muss jedoch auch viele steuerlichen Pflichten beachten. Doch gerade bei der Umsatzsteuer wird häufig getrickst und Verkäufe nicht korrekt versteuert. Vor allem wenn Händler Plattformen nutzen, um ihre Waren anzubieten, kommt es häufig vor, dass diese sich nicht als Unternehmer registrieren lassen und keine Umsatzsteuer abführen. Es mag verführerisch sein, sich schnell im Internet auf einer Plattform zu registrieren, und Waren mehrwertsteuerfrei zu vertreiben. Fair ist das jedoch nicht. In den meisten Fällen liegt hier schlichtweg eine Steuerhinterziehung vor. Und das Internet ist nicht so anonym, dass solche Tricks auf Dauer unbemerkt bleiben. Die Folge: Das Finanzamt ermittelt. 

Nicht registrierte Unternehmer umgehen die Umsatzsteuer 

Laut dem Finanzministerium Baden-Württemberg gehen Schätzungen zufolge Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich durch nicht registrierte Online-Händler verloren. Besonders häufig sind laut dem Finanzministerium asiatische Anbieter aufgefallen, die zwar in Deutschland Verkäufe erzielen, sich aber nicht registrieren. Das belastet nicht nur den Fiskus, sondern auch den Einzelhandel. Typische Schwachstellen erläutert Altfrid Neugebauer in dem Buch "Controlling im Handel". Ein ortsansässiger, steuerehrlicher Händler wird natürlich benachteiligt, wenn ein anderer sich "die Steuer spart" und seine Waren hierdurch gewinnbringender und günstiger anbieten kann. 

Am 25. Mai 2018 haben sich deshalb die Finanzminister der Länder in Goslar zu dieser Problematik abgestimmt. Ein Gesetzentwurf wurde auf den Weg gebracht, der künftig den Umsatzsteuerbetrug im Internethandel verhindern soll. Vorgesehen ist, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für nicht abgeführte Umsatzsteuern derjenigen Händler in Haftung genommen werden können, die über diese Plattformen Umsatzgeschäfte abschließen. Mit anderen Worten: Anbieter wie Amazon oder Ebay stehen künftig für unehrliche Händler auf ihren Portalen gerade.

Um dies zu vermeiden, müssen sie sich eine Bescheinigung des Finanzamtes zur steuerlichen Registrierung vorlegen lassen. Wer feststellt, dass ein Online-Händler auf dem Marktplatz ohne Registrierung tätig ist und ihn gewähren lässt, kann ebenfalls in Haftung genommen werden. Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen bezieht zu dem gesetzlichen Vorhaben Stellung: "Die neue Regelung nimmt die Betreiber der Plattformen in die Pflicht. Das ist auch der wichtigste Hebel. Denn es ist schon erstaunlich zu sehen, dass bisher Marktplatzbetreiber den Händlern ein 'Rund-um-sorglos-Paket' von der Lagerung über die Verpackung bis hin zur Lieferung der Waren angeboten haben, die Information zur Umsatzsteuerpflicht aber für nicht erwähnenswert hielten".

Umsatzsteuer muss abgeführt werden 

In Kraft treten sollen die Neuregelungen bereits ab 1. Januar 2019. Der HDE begrüßt die Pläne: "Wer in Deutschland Waren verkauft, muss dafür die korrekte Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch im internationalen Online-Handel. Alles andere behindert den fairen Wettbewerb. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die staatlichen Stellen dafür sorgen, dass Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Umsatzsteuer hierzulande ordnungsgemäß bezahlen", meint HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. 

Ab 1. Januar 2021 kommt eine weitere Neuregelung aufgrund der geänderten Mehrwertsteuer-Systemrichtline: Die Mehrwertsteuer für Warenlieferungen innerhalb der EU von Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, soll dann grundsätzlich von den Onlineplattformbetreibern und nicht mehr von den Anbietern erhoben werden. In der Vergangenheit haben Internethändler, wie Amazon, vor allem auch negative Schlagzeilen gemacht, weil sie selbst Steuern vermieden haben durch geschickte Gestaltungen. Doch es ist absehbar, dass sich hier einiges ändern wird. Einerseits werden Amazon & Co. künftig in Deutschland in die Pflicht genommen, ihre Händler genauer unter die Lupe zu nehmen und für Verkäufe in Zukunft selbst Umsatzsteuer abzuführen. Andererseits hat aktuell der Oberste Gerichtshof der USA den US-Bundesstaaten erlaubt, Online-Verkäufer ohne Filialgeschäft zu besteuern. Welche Auswirkungen dieses Urteil haben wird, bleibt abzuwarten. Unausweichlich scheint jedoch, dass Internethändler- ob Giganten oder Kleinanbieter – sich ihren steuerlichen Pflichten stellen müssen. In Deutschland wurde nun der erste Schritt getan, um das "Steuerschlupfloch Internet" zu schließen.

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