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18.10.2017 | Umwelt | Kommentar | Online-Artikel

Nahrungsmittel produzieren ohne Wasser zu gefährden

verfasst von: Hans-Hartmann Munk

3 Min. Lesedauer

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Die neuen Düngeverordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in Kraft getreten. Hans-Hartmann Munk ordnet die Bedeutung für Landwirtschaft und Gewässerschutz ein.

Im Sommer 2017 sind nach langem und schwierigem Ringen zwischen Bundesregierung und Ländern die neue Düngeverordnung (DüV) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten –Beides für den Gewässerschutz grundlegende Regelwerke.Die allgemein anerkannte Notwendigkeit, auch mittels des landwirtschaftlichen Ordnungsrechts zu merklichen Fortschritten für den Gewässerschutz beizutragen, führte im Ergebnis in der DüV zwar zu einem Einstieg in die Verpflichtung zur Durchführung von betrieblichen Nährstoffbilanzen, allerdings zunächst nur für größere Betriebe und mit zeitlicher Verzögerung. Einen kritischen Blick auf diese und andere Regelungen der neuen DüV wirft der Artikel "Die neue Düngeverordnung" von Gisela Horix.

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01.10.2017 | Abfall

Die neue Düngeverordnung

Im Rahmen des Düngepakets wurden das Düngegesetz, die Düngeverordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geändert bzw. neu gefasst. Ein Überblick über die Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen , die Betroffenheit bei den landwirtschaftlichen Betrieben und mögliche Einflüsse auf die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser wird gegeben. 


Einheitliche Anforderungen für Bestandsanlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silage

Die von Verwaltungen und Anwendern lange herbeigesehnte und vom Bundesrat schon 2014 beschlossene AwSV blieb im Strudel der Diskussion um die neue DüV und verschärfte Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis lange Zeit gefangen, sollten doch u. a. erstmals bundeseinheitliche Anforderungen für Sachverständigenprüfungen und Nachrüstpflichten für bestehende Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silage gestellt werden. Dass der Gewässerschutz hier nicht ungeschoren blieb, betont Martin Böhme in seinem Beitrag "Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" zur Darstellung der wesentlichen Inhalte der AwSV.

Fraglich ist nach wie vor, ob mit den neuen Regelungen die notwendigen Verbesserungen für den Gewässerschutz erreicht werden können. Nicht nur die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hatte schon vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass selbst bei einer vollständigen Umsetzung der neuen DüV die Gewässerschutzziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Bezug auf die Nährstoffe Phosphor und Nitrat in den meisten Flußgebietseinheiten in Deutschland verfehlt werden. Auch die von der EU-Kommission in Kenntnis der neuen DüV weiter aufrechterhaltene Klage wegen Nichteinhaltung der EG-Nitratrichtlinie und das sogenannte "WRRL-Pilotverfahren" gegen Deutschland hinsichtlich Maßnahmen und Zielerreichung im Zusammenhang mit Einträgen aus landwirtschaftlicher Produktion zeigen, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Chancen der neuen Regelwerke nutzen

Zunächst gilt es aber für alle Beteiligte, die Chancen der neuen Regelwerke zu nutzen und diese mit Leben zu erfüllen. Die Länder haben dabei vorrangig die Aufgabe, die von der DüV verliehene Möglichkeit, strengere Anforderungen für besonders nährstoffbelastete Gebiete zu stellen, rasch und rechtssicher umzusetzen. Der Beitrag "Gewässerschutz gemäß der neuen Düngeverordnung" von Dorit Kuhnt und Jürgen Schrey offenbart Aufwand und Fragen bei der Identifizierung und Festsetzung dieser Gebiete.

Der Tagungsbericht "Gewässerbelastung durch Biogasanlagen, Güllebehälter und Silolagerplätze im Einzugsgebiet der Ems" von Sandra Groth über einen Workshop in der Flussgebietsgemeinschaft Ems zu Gewässerbelastungen durch die Landwirtschaft weist im Übrigen darauf hin, wie wichtig trotz verschärftem Ordnungsrecht letzten Endes das Gespräch mit und die Beratung der Landwirte ist.
Wenn schon vor über 40 Jahren die Mondlandung gelang, sollte es doch in absehbarer Zeit auch möglich sein, auf der Erde Nahrungsmittel zu produzieren, ohne auf Dauer das Wasser als Lebensgrundlage für den Menschen zu gefährden, oder?
Dieser Kommentar ist unter der Überschrift „Ein großer Schritt für die Landwirtschaft – ein kleiner Schritt für den Gewässerschutz?“ in Ausgabe 10/2017 der Fachzeitschrift WASSER UND ABFALL erschienen.

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