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05.03.2018 | Umwelt | Interview | Online-Artikel

"Recht auf Wasser als Menschenrecht ist nicht einklagbar"

verfasst von: Nico Andritschke

3:30 Min. Lesedauer

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Am 7. März 2018 findet in Berlin die Vorkonferenz des Alternativen Weltwasserforums zum Weltwasserforum in Brasila statt. Christa Hecht, AöW, erklärt Hintergründe und ordnet beide Veranstaltungen ein.

Springer Professional: Kritiker werfen dem Weltwasserrat, WWC, vor, eine Privatisierung der Wasserversorgung im Blick zu haben. Wie bewerten Sie die bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse?

Christa Hecht: Seit den Anfängen von WWC und der Weltwasserkonferenzen wird Wasser als nicht länger "freies" Gut bezeichnet. Weil es knapper wird, soll es zu einer "handelbaren Ware" werden. Die Regierungen sollen sich weg von der Aufgabe, Wasser zu geringen Kosten bereitzustellen, hin zu einer Rolle, Wassermärkte zu regulieren, bewegen. Das ist de facto das Ziel der Privatisierung. Verwunderlich ist das nicht, denn die Gründungsmitglieder des WWC sind internationaler Konzerne, und sie dominieren auch weiterhin die Weltwasserforen. Internationale Konzerne wollen und müssen Gewinne machen. Dabei treten soziale Zusammenhänge, nachhaltiges Handeln und das Überleben der Menschheit in den Hintergrund. Leider lassen sich viele Staaten, Teile der Wissenschaft und die UN vor den Karren dieser Konzerne spannen, indem sie dem WWC und dem Weltwasserforum einen offiziellen Charakter geben. Diese Veranstaltung ist aber nichts anderes als das Weltwirtschaftsforum in Davos, eine aufgeblähte Veranstaltung, bei der sehr viele Menschen Eitelkeiten pflegen. Beim Weltwasserforum werden hochtechnisierte Lösungen präsentiert und der Eindruck erweckt, dass private Investoren mit viel Geld zur Lösung der Wasserprobleme beitragen könnten, wenn man sie nur ordentlich Gewinne machen lässt. Ein Trugschluss!

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„Irish Water“ und gesellschaftlicher Widerstand in Irland – Einstellungswandel zum Wasser im Zuge der Krise?

Die irische Gesellschaft sah sich als Folge der Eurokrise mit diversen tiefgreifenden Reformmaßnahmen konfrontiert. Anders als in anderen europäischen Ländern, die von der Krise stark betroffen waren, riefen die Austeritätsmaßnahmen in Irland kaum Protestwellen in der Bevölkerung hervor. 

 

Eine wesentliche Forderung des Gremiums war immer, dass das Recht auf Wasser als Menschrecht anerkannt wird. Dies wurde am 28. Juli 2010 mit der UN-Resolution 64/292 möglich. Kann man damit zufrieden sein?

Diese Forderung kam nicht vom WWC, sondern von den Bürgerrechtsbewegungen auf der ganzen Welt, die gegen die Privatisierung von Wasser gekämpft haben. Eingebracht hatte den Antrag bei der UN der Botschafter von Bolivien, 122 Staaten stimmten dafür. Ein großer politischer Erfolg. Damit ist es jedoch nicht getan, denn das Recht ist real nicht einklagbar. Mit Privatisierung wird das Recht jedoch niemals umgesetzt. Denn dann würde ein Gemeingut in die Hände von einigen wenigen gegeben.

Die EU-Kommission hat kürzlich Vorschläge für eine Neufassung der Trinkwasserdirektive veröffentlicht. Sie soll Vorschläge enthalten, um gefährdeten Gruppen einen Zugang zu sichererem und erschwinglichen Wasser in der EU zu ermöglichen. In der Vergangenheit hatte die Kommission bereits aufgehört, das UN-Recht in EU-Rechtsvorschriften anzuerkennen. Warum diese Wende?

Den Druck hat "right2water" erzeugt. Allerdings hat die EU-Kommission ihre Liberalisierungsziele der letzten öffentlichen Dienste, bei denen Ausnahmen vom EU-Binnenmarkt bestehen, noch nicht aufgegeben. Im neuen Entwurf zielt sie auf die Zerschlagung kleinteiliger Strukturen und der kleinen Wasserversorger. Die sind meist kommunal oder werden manchmal selbst von den Bürgerinnen und Bürgern verwaltet. Mit einer Verpflichtung für die Wasserversorger, detailliert ihre wirtschaftlichen Daten im Internet offen zu legen will die EU-Kommission, privaten internationalen Konzernen einen leichten Zugang zu sensiblen Informationen verschaffen. So können sich diese die lukrativsten Filetstücke für Übernahmen und Privatisierung heraussuchen. Eine Veröffentlichung der Gewinne, die diese Konzerne mit Wasser machen, ist jedoch nicht geplant.

Mit dem Alternativen Weltwasserforum wurde eine Gegenbewegung initiiert. Welche sind die für sie wichtigen Wasserthemen sowie Forderungen und wie können diese umgesetzt werden?

Das Alternative Weltwasserforum wird parallel zum Weltwasserforum in Brasilia von Bürgerinitiativen aus der ganzen Welt veranstaltet. In der Vorveranstaltung dazu wollen wir mit jenen, die nicht nach Brasilien reisen können und/oder die sich Hintergrundinformationen beschaffen möchten, andere Wege als Privatisierung zur Lösung der Wasserprobleme diskutieren.

Eine Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand und somit eine Gemeinwohlorientierung sind wesentlich, um die Wasserver- und Abwasserentsorgung allen zugänglich zu machen. Welche Erfahrungen aus der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland können für andere Staaten bedeutsam sein?

Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz garantiert. Das gibt den Verantwortlichen in den Kommunen eine starke Stellung. Damit werden die Probleme und Aufgaben aber auch dort gelöst, wo sie anfallen und ist die Nähe zu den Bürgern gewährleistet. Flankiert mit dem ganzheitlichen Gedanken des schonenden Umgangs mit den Wasserressourcen und von starken demokratisch aufgebauten Fachverbänden für die Fortentwicklung der fachlichen Praxis hat dies zu unserer qualitativ hervorragenden Wasserver- und Abwasserentsorgung geführt.

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