Zusammenfassung
Umweltmanagementsysteme sollen mit ihren detaillierten Verfahrensvorgaben zur Gewährleistung der materiellen umweltrechtlichen Anforderungen beitragen. Ihnen werden zudem zahlreiche Vorteile für die entsprechend zertifizierten Unternehmen zugeschrieben, die teils tatsächlicher, teils aber auch rechtlicher Natur sind. Neben einer systematischen Erfassung und Reduzierung des Haftungsrisikos erhoffen sich Unternehmen von der Zertifizierung insbesondere eine positive(re) Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und am Markt sowie eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition und ‐chancen gegenüber Mitbewerbern. Zumindest auf dem Papier gelten Umweltmanagementsysteme heute als zwingender Bestandteil der gebotenen environmental due diligence in und von Unternehmen; tatsächlich verfügt aber nur ein sehr geringer Teil aller deutschen Unternehmen über ein Umweltmanagementsystem.
Im Bereich der Abfallwirtschaft ist in Deutschland das „bewährte Instrument der Zertifizierung von Betrieben zu Entsorgungsfachbetrieben“ das für die Praxis bedeutsamste Umweltmanagementsystem. Entsorgungsfachbetriebe stehen deshalb auch im Zentrum der Ausführungen. Daneben sind für die Abfallwirtschaft insbesondere noch die zertifizierungsfähigen Umweltmanagementsysteme EMAS und DIN EN ISO 14001 (sowie die Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001 und 9004) praxisrelevant.