Umweltrecht
Ein Lehrbuch
- 2020
- Buch
- Herausgegeben von
- Prof. Dr. Winfried Kluth
- Prof. Dr. Ulrich Smeddinck
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
Über dieses Buch
Dieses Lehrbuch bietet eine Einführung in das Umweltrecht, insbesondere für Praktiker und Nicht-Juristen. Ausgehend von den allgemeinen Grundlagen werden die wichtigsten Bereiche des Umweltrechts in Theorie und zahlreichen Anwendungsfällen vorgestellt. Dabei erfährt das Klimaschutzrecht als übergreifendes Thema besondere Berücksichtigung. Die Abhandlung der Themen Rechtsschutz und Umweltstrafrecht rundet das Spektrum ab und steigert den Gebrauchswert des Buches für Ingenieure, Agrarwissenschaftler, Geographen, Geologen und Landschaftsplaner u. a. deutlich.
Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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1. § 1 Allgemeines Umweltrecht
Winfried KluthDas Kapitel beginnt mit der Definition des Begriffs Umwelt und seiner Bedeutung im Kontext des Umweltschutzes. Es wird erläutert, dass die Umwelt die Gesamtheit der äußeren Lebensbedingungen umfasst, die auf eine bestimmte Lebenseinheit einwirken oder in einer Wechselwirkung untereinander stehen. Im weiteren Verlauf wird der Begriff Umweltschutz erklärt, der die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umfasst und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel hat. Der Text behandelt auch die verschiedenen Instrumente und Maßnahmen des Umweltschutzes, einschließlich des Verursacherprinzips und des Vorsorgeprinzips. Die rechtlichen Grundlagen des Umweltschutzes werden detailliert dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf das Umweltvölkerrecht und die europäische Umweltpolitik gelegt wird. Die Entwicklung des Umweltrechts in Deutschland wird chronologisch nachvollzogen, wobei auf die wichtigsten Gesetze und Verträge eingegangen wird. Schließlich wird die Bedeutung des Umweltschutzes für die Gesellschaft und die Wirtschaft hervorgehoben und die Herausforderungen und Chancen für die Zukunft diskutiert. Der Text bietet einen umfassenden Überblick über die komplexen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen des Umweltschutzes und ist daher besonders für Fachleute und Experten im Bereich des Umweltrechts und der Umweltpolitik von Interesse.KI-Generiert
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ZusammenfassungDer Begriff Umwelt bezeichnet in seiner allgemeinen sprachlichen Bedeutung die umgebende Welt vor allem des Menschen, aber auch anderer Lebewesen. In seiner durch die ökologische Diskussion entwickelten spezifischen Bedeutung versteht man darunter heute die Gesamtheit der äußeren Lebensbedingungen, die auf eine bestimmte Lebenseinheit (Mensch, Tier, Pflanze) einwirken bzw. in einer Wechselwirkung untereinander stehen. In diesem weit verstandenen Sinne gehören zur Umwelt die gesamte belebte und unbelebte Umgebung einschließlich der sozialen Umwelt (auch als Mit-Welt bezeichnet) und ihrer Institutionen. -
2. § 2 Immissionsschutzrecht
Guy BeaucampDas Kapitel behandelt das deutsche Immissionsschutzrecht und dessen Entwicklung im Kontext von Luftverschmutzung und Lärmbelästigung. Es wird die historische Entwicklung der Luftqualität in Deutschland beschrieben und aktuelle Herausforderungen wie das Waldsterben, Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr und die Emissionen von Treibhausgasen diskutiert. Ein wesentlicher Aspekt ist die Einbindung des europarechtlichen Rechts, das zahlreiche Richtlinien und Verordnungen vorgibt, die das deutsche Immissionsschutzrecht maßgeblich prägen. Diese europarechtlichen Vorgaben betreffen sowohl die Luftreinhaltung als auch den Lärmschutz und verlangen die Einhaltung spezifischer Minderungsmaßnahmen. Das Kapitel geht auch auf die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der gesetzlichen Regelungen ein, einschließlich der Genehmigungsverfahren und der Eingriffsbefugnisse der Behörden. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung des Standes der Technik und die Verpflichtung zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten. Das Kapitel schließt mit einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Ansätze zur Reduzierung von Verkehrsemissionen und der Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr.KI-Generiert
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ZusammenfassungSeit Jahrzehnten geht die Luftverschmutzung in Deutschland zurück. Dies lässt sich z. B. daran erkennen, dass der letzte Smogalarm in den alten Bundesländern im Winter 1986/1987 ausgelöst wurde, in den neuen Bundesländern war es zuletzt im Winter 1993/1994. Die nach § 49 Abs. 2 BImSchG bzw. der Vorgängernorm erlassenen Smog-Verordnungen der Länder sind mangels Anwendungsfällen mittlerweile alle wieder aufgehoben worden. Aber auch in absoluten Zahlen sind die Emissionen vieler Luftschadstoffe in Deutschland seit 1990 stark gesunken: So halbierten sich die Methanemissionen von 4800 Kilotonnen (1990) auf 2300 Kilotonnen (2015), die Schwefeldioxidemissionen gingen sogar von 5500 Kilotonnen (1990) auf 350 Kilotonnen (2015) zurück (−93 %), was vor allem durch die Erneuerung von Kraftwerken und Heizungsanlagen in den neuen Bundesländern erreicht werden konnte. Schwefelgeruch in winterlichen Städten in Ostdeutschland gehört deshalb der Vergangenheit an. Die Stickstoffoxidemissionen wurden von 2900 Kilotonnen (1990) auf 1190 Kilotonnen (2015) zurückgeführt (−59 %). Der in den 1970er-Jahren von Willy Brandt versprochene blaue Himmel über dem Ruhrgebiet ist zu einem guten Teil Realität geworden. -
3. § 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
Ulrich SmeddinckDas Kapitel 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) beleuchtet die Entwicklung des Abfallmanagements von der Wegwerfmentalität zur Ressourcenschonung. Früher wurden Abfälle einfach deponiert, während heute das Ziel ist, sie möglichst lange im Wirtschaftskreislauf zu halten. Das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 markierte einen Wendepunkt, indem es die Abfallbeseitigung neu ordnete und die Vielzahl der kleinen Müllkippen reduzierte. Das KrWG von 1994 und 2012 stellt die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den Vordergrund. Trotz dieser Gesetze ist das Abfallaufkommen in Deutschland hoch geblieben, was auf Probleme bei der Abfallvermeidung und -verwertung hinweist. Das neue Verpackungsgesetz von 2019 erhöht die Recyclingquoten und schafft eine Zentrale Stelle für die Transparenz in der Lizenzierung. Der Beitrag diskutiert auch die internationale Dimension der Abfallwirtschaft und die Herausforderungen bei der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftszielen.KI-Generiert
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ZusammenfassungDer Blick auf Abfall hat sich verändert: was früher auf der Müllkippe deponiert wurde, soll heute möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Abfälle, die in Deponien eingelagert wurden, sollen wiedergenutzt werden. Abfall wird zunehmend als Ressource betrachtet. Ursache dafür sind die Probleme und Kosten, die mit der modernen, auf Wachstum ausgerichteten Wirtschaftsweise verbunden sind: Raubbau an der Natur, Kosten für die Entsorgung und eine Mentalität, allzu oft das neueste Produkt zu erwerben, bestimmen das Problemfeld. -
4. § 4 Wasserrecht
Anne-Barbara WalterDas Kapitel behandelt die rechtlichen und ökologischen Aspekte des Wasserhaushalts in Deutschland. Es wird die Bedeutung des Wassers als lebensnotwendige Ressource hervorgehoben und die verschiedenen Nutzungen und Schutzmaßnahmen diskutiert. Das Wasserrecht in Deutschland ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt, das eine geordnete Bewirtschaftung des Wasserhaushalts zum Ziel hat. Das WHG umfasst die Bewirtschaftung von oberirdischen und unterirdischen Gewässern, die Trinkwassergewinnung und -verteilung, die Bewirtschaftung von Abwässern und die Entwässerung von niederschlagsreichen Gebieten. Die rechtlichen Regelungen zielen darauf ab, die vielfältigen Nutzungsinteressen zu reglementieren und den Wasserhaushalt vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Qualität und Menge des Wassers geschenkt, wobei sowohl ökologische als auch chemische Aspekte berücksichtigt werden. Das Kapitel betont die Notwendigkeit einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und die Bedeutung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Schutz der Gewässer. Es werden auch die Herausforderungen durch den Klimawandel und die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen thematisiert. Insgesamt bietet das Kapitel einen umfassenden Überblick über die komplexen rechtlichen und ökologischen Anforderungen an den Wasserhaushalt in Deutschland.KI-Generiert
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ZusammenfassungDas Wasser gehört zu den wichtigsten Grundlagen des menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Es wird vom Menschen in vielfältigster Weise genutzt. Neben seiner Verwendung als Trink- und Brauchwasser ist es wichtiges Produktionsmittel für Industrie und Handwerk. Es wird zur Stromproduktion in Wasserkraftanlagen benötigt und dient der Kühlung von Kernkraftwerken. -
5. § 5 Natur- und Artenschutzschutzrecht
Rainer WolfDer Beitrag beginnt mit einer historischen Einführung in den Naturschutz, der seine Wurzeln im 19. Jahrhundert hat und sich auf das Schutzbedürfnis besonders schöner Landschaftsbestandteile konzentrierte. Der Drachenfels bei Bonn war ein frühes Beispiel für den Schutz von Naturdenkmalen. Mit dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935 erhielt der Naturschutz erstmals eine gesetzliche Grundlage. In der Nachkriegszeit entwickelte sich der Naturschutz hin zu einem umfassenderen Ansatz, der den Schutz der Biodiversität insgesamt verfolgt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von 2010 ist das zentrale Gesetz in Deutschland und regelt den Schutz von Natur und Landschaft in verschiedenen Kategorien wie Naturschutzgebieten, Nationalparks und Biosphärenreservaten. Der Beitrag betont die Bedeutung des Naturschutzes für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Notwendigkeit eines nachhaltigen Umgangs mit der Natur. Die Herausforderungen liegen in der Veränderung der Lebensräume durch intensive menschliche Nutzung und die Notwendigkeit, angepasste Nutzungen zu entwickeln. Der Text endet mit einer Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der internationalen Abkommen, die den Naturschutz prägen.KI-Generiert
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ZusammenfassungDie historischen Wurzeln des Naturschutzes liegen im Schutz besonders schöner Landschafts-bestandteile. Sie stehen im Zeichen des romantischen Naturerlebens und des Heimatschutzes. Beispielhaft dafür sind die Bemühungen um den Schutz des Drachenfels bei Bonn seit dem Jahr 1836. Sie haben den Grundstein zum Naturdenkmalschutz gelegt. Sie galten in der Folge auch besonders schönen und seltenen Tieren und Pflanzen. Eine besondere Rolle für die Begründung des Artenschutzes spielte hierbei der Vogelschutz. Eine erste gesetzliche Grundlage erhielt der Naturschutz mit dem Reichsnaturschutzgesetz vom 28.06.1935. -
6. § 6 Klimaschutzrecht
Susanna Hoffmann-MuchDas Kapitel über das Klimaschutzrecht untersucht die durch menschliche Aktivitäten verursachten anthropogenen Emissionen und deren Auswirkungen auf das globale Klima. Es stellt fest, dass die globale Erwärmung bereits 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau erreicht hat und weitere Erwärmungen bis 2100 prognostiziert werden. Diese Veränderungen führen zu regional unterschiedlichen Klimaänderungen, die die Biodiversität und Nahrungsmittelproduktion bedrohen. Um diese Folgen zu begrenzen, empfehlen Wissenschaftler, die globale Erwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Das Klimaschutzrecht, ein junges Rechtsgebiet, zielt darauf ab, das Klima vor anthropogenen Einflüssen zu schützen. Es umfasst zwei Hauptstrategien: Mitigation (Reduzierung der Treibhausgasemissionen) und Adaption (Anpassung an die Folgen des Klimawandels). Der Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung der Emissionen durch die Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft und Tierhaltung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassen internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll und nationale Gesetze wie das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Das Kapitel betont die Komplexität und die Notwendigkeit einer globalen Zusammenarbeit im Klimaschutz, um die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen.KI-Generiert
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ZusammenfassungDurch menschliche Aktivitäten verursachte, sogenannte anthropogene Emissionen erhöhen die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre und bewirken einen globalen Temperaturanstieg. Im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1880) ist die mittlere Jahrestemperatur um 1,5 Grad Celsius gestiegen. Für den Zeitraum bis 2100 prognostiziert der sogenannte Weltklimarat, das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), je nach zugrunde gelegtem Emissionsszenario eine globale Erderwärmung zwischen 0,9 bis 5,4 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Die Folgen eines solchen Klimawandels sind vielfältig und regional unterschiedlich stark ausgeprägt: Einerseits bewirkt der Anstieg der globalen Mitteltemperatur, dass Gletscher tauen, Eisschilde an Masse verlieren, sich Ozeane erwärmen und der mittlere Meeresspiegel steigt. Andererseits könnten sich Jahreszeiten und Niederschlagsmuster verändern und zur Verschiebung von Klima- und Vegetationszonen führen. Dies könnte die Bodenfruchtbarkeit und in der Folge die Nahrungsmittelproduktion sowie die Artenvielfalt beeinträchtigen. Davon wären insbesondere Entwicklungsländer betroffen. Zudem ist damit zu rechnen, dass Extremereignisse wie Hitzeperioden, Wirbelstürme, Dürren, Starkregen und Überflutungen häufiger und in extremerer Ausprägung auftreten werden. Der Klimawandel ist mit den genannten Folgen schon heute auf allen Kontinenten feststellbar. Es sind die Entwicklungsländer, die besonders unter diesen Auswirkungen zu leiden haben. -
7. § 7 Verwaltungsrechtsschutz im Umweltrecht
Rüdiger NolteDas Kapitel beleuchtet die Besonderheiten des Verwaltungsrechtsschutzes im Umweltrecht, wobei es sich auf den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz konzentriert. Es wird hervorgehoben, dass das Umweltrecht keine eigenständige Umweltprozessordnung kennt und das Verwaltungsgerichtsverfahren nach der VwGO abläuft. Dennoch gibt es bereichsspezifische Besonderheiten und Sonderregelungen in der VwGO und den umweltrechtlichen Fachgesetzen. Die Klagebefugnis ist ein zentrales Thema, insbesondere bei Drittbetroffenen und solchen, die nachteilige Wirkungen auf Belange der Allgemeinheit geltend machen wollen. Der Text untersucht auch die richterliche Kontrolldichte bei der Überprüfung von umweltrechtlichen Entscheidungen und die Rolle des europäischen Rechts, das den Effektivitätsgrundsatz des Rechtsschutzes fordert. Besondere Aufmerksamkeit wird den Verfahrensnormen und deren Interaktion mit der materiellen Rechtsposition der Kläger geschenkt. Schließlich werden verschiedene Möglichkeiten der Fehlerbehebung und die Begrenzung der Fehlerfolgen in umweltrechtlichen Verfahren detailliert dargestellt.KI-Generiert
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ZusammenfassungRechtsschutz im Umweltrecht ist im Wesentlichen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz. Soweit zivilrechtliche Bestimmungen Lebenssachverhalte mit Umweltbezug regeln, steht zwar der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen (§ 13 Gerichtsverfassungsgesetz <GVG>). Durchweg gehören die Normen des Umweltrechts aber dem Verwaltungsrecht an; über Rechtsstreitigkeiten, die nach ihnen zu beurteilen sind, haben die Verwaltungsgerichte zu entscheiden (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich daher auf Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes. -
8. § 8 Umweltstrafrecht
Hans-Jürgen SackDas Kapitel über das Umweltstrafrecht, insbesondere das Gewässerstrafrecht, beginnt mit einer allgemeinen Einführung in die Bedeutung des Umweltschutzes und die Strafbarkeit von Umweltstraftaten. Es wird die Geschichte des Umweltschutzes und die Entwicklung des deutschen Umweltstrafrechts bis in die Gegenwart dargestellt. Ein zentraler Punkt ist die Gewässerstrafrecht, das den Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen und nachteiligen Veränderungen zum Ziel hat. Das Kapitel behandelt die verschiedenen Straftatbestände im Gewässerstrafrecht, wie die Gewässerverunreinigung und die Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten. Es wird auch auf die Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung im Bereich des Umweltschutzes eingegangen und die Besonderheiten des deutschen Umweltstrafrechts hervorgehoben. Zudem wird die Bedeutung des Umweltschutzes für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betont und die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Umweltrecht ausführlich erläutert. Das Kapitel bietet eine umfassende und detaillierte Darstellung des Umweltstrafrechts und ist besonders für Fachleute im Bereich des Umweltrechts und der Rechtswissenschaft von großem Interesse.KI-Generiert
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ZusammenfassungStrafrecht sollte immer die ultima ratio sein. Das gilt im allgemeinen Strafrecht, das gilt aber ebenso im Umweltstrafrecht. Andererseits sollte kein Zweifel daran bestehen, dass Umweltstraftaten keine Kavaliersdelikte sind, dass eine Gewässerverunreinigung oder eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung genauso strafwürdig sein können wie ein Diebstahl oder ein Betrug. Darum ist es auch falsch, wenn von einigen Autoren die Abschaffung des Umweltstrafrechts gefordert wird, weil es sich angeblich nur um Bagatellkriminalität handele. Bei Bagatellstraftaten stehen Staatsanwaltschaft (StA) und Gericht geeignete Instrumente zur Verfügung, indem nach Opportunitätsgrundsätzen (§§ 153, 153a Strafprozessordnung (StPO)) entschieden wird. Es gibt jedoch genügend gravierende Delikte – teilweise auch den Bereich der Wirtschaftskriminalität berührend – die mit spürbaren Strafen geahndet werden müssen. Reines „Verwaltungsunrecht“ kann als sogenannte Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld sanktioniert werden. -
Backmatter
- Titel
- Umweltrecht
- Herausgegeben von
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Prof. Dr. Winfried Kluth
Prof. Dr. Ulrich Smeddinck
- Copyright-Jahr
- 2020
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
- Electronic ISBN
- 978-3-662-59683-8
- Print ISBN
- 978-3-662-59682-1
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-662-59683-8
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