Dieses Kapitel befasst sich mit dem zentralen Begriff der Insiderinformation und dem Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen, zwei der Grundpfeiler der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Einleitend wird festgestellt, dass das Vorliegen einer Insiderinformation die entscheidende Voraussetzung dafür ist, ob es in der journalistischen Praxis überhaupt auf die Anwendung des Insiderrechts und damit auf Art. 21 MAR ankommt. Das Kapitel dient jedoch nicht allein der Feststellung dieses Zusammenhangs. Vielmehr geht es darum, die rechtliche Komplexität der Anwendung des Insiderrechts in der journalistischen Praxis aufzuzeigen und für die Praxis hilfreiche Kriterien herauszuarbeiten, wann eine Insiderinformation vorliegt und wann nicht. Dazu wird der Begriff der Insiderinformation ausführlich dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den für die journalistische Praxis relevanten Merkmalen der Insiderinformation liegt. Im Einzelnen werden die Kriterien der Präzision, Nichtöffentlichkeit und Kursrelevanz einer Information analysiert und anhand von Beispielen aus der journalistischen Praxis verdeutlicht. Anschließend befasst sich das Kapitel mit der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen und geht dabei insbesondere auf für die journalistische Arbeit besonders relevante Konstellationen ein, wie die Offenlegung von Insiderinformationen gegenüber Journalisten, innerhalb von Redaktionen, aber auch durch Journalisten selbst im Rahmen der Presseveröffentlichung. Ziel ist es, den Anwendungsbereich des Verbots der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen für die journalistische Praxis zu konkretisieren und die rechtlichen Risiken aufzuzeigen, die mit der Weitergabe von Insiderinformationen verbunden sein können.