18.07.2016 | Unternehmen + Institutionen | Nachricht | Online-Artikel
Dobrindt plant Gesetzentwurf für automatisiertes Fahren
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Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesregierung / Kugler
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will dem Handelsblatt zufolge zeitnah die gesetzliche Grundlage für das automatisierte Fahren schaffen. Demnach will der Verkehrsminister noch im Juli eine Reform des Straßenverkehrsrechts vorlegen und damit den notwendigen Rechtsrahmen schaffen. Ein Entwurf liege dem Handelsblatt vor.
Der zentrale Satz im Gesetzentwurf findet sich dem Handelsblatt-Bericht zufolge im neuen Paragraf 1a. Demnach dürften Fahrzeuge zugelassen werden, "'die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen' durch den Einsatz von Technik lenken und beschleunigen sowie den Fahrer anweisen, wieder die Kontrolle zu übernehmen", zitiert das Handelsblatt den Entwurf. Künftig sei es erlaubt, "dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf", heißt es laut Handelsblatt weiter. Bedingung bei all dem sei: "Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt 'wahrnehmungsbereit', damit er 'nach Aufforderung durch das automatisierte System' wieder selbst die Kontrolle übernehmen kann, zitiert das Handesblatt. Mit den Änderungen im Gesetz werde vom Fahrer ein "Mindestmaß an Aufmerksamkeit" erwartet, heißt es weiter.
Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer etwa im Gefahrenfall das Steuer wieder übernommen haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es laut Handelsblatt in dem Entwurf. Eine Black Box, die Fahrdaten aufzeichnet, soll zudem im Fall von Unfällen bei der Klärung von Haftungsfragen unterstützen.