Chancen und Risiken: Einstieg in die Rüstungsbranche
- 06.10.2025
- Unternehmen + Institutionen
- Gastbeitrag
- Online-Artikel
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Kriselnde Automobilmärkte und steigende Militärausgaben drängen Automobilunternehmen auf die Rüstungsmärkte. Doch kann diese Transformation gelingen?
Der Rüstungsbereich wird zum Hoffnungsträger für die Automobilindustrie.
Gettyimages
Die Rüstungsbranche hat sich – aus traurigem geopolitischem Anlass – zum Hoffnungsträger für die Automobilindustrie gewandelt. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen ist das Marktumfeld der Automobilindustrie in den letzten Jahren grundsätzlich schwierig, nicht zuletzt durch den enormen Wettbewerb aus China. Die geopolitischen Spannungen und die Zunahme an Hemmnissen im internationalen Handel belasten die Automobilbranche in besonderem Maße.
Die Rüstungsbranche verspricht dagegen neue Absatzchancen. Allein die Europäische Union plant Militärausgaben in Höhe von 800 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Größte Herausforderung ist die Steigerung der Stückzahlen, erforderlich ist schnelle und effiziente Innovation. Dies weckt Fantasien – Serienfertigung und Innovation sind Kernkompetenzen der Automobilunternehmen. Auf Rüstungskonferenzen herrscht fast schon "Goldgräberstimmung".
Chancen und Risiken
Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten auf die Rüstungsbranche ist für Unternehmen aus dem Automotive-Bereich mit Chancen und Risiken verbunden. Die Chancen sind klar: Umsatzrückgänge auf den Kernmärkten könnten durch Gewinne auf den rasant wachsenden Rüstungsmärkten (über-)kompensiert werden. Auch könnte auf den Rüstungsmärkten neu entwickelte Technologie später auf den Kernmärkten genutzt werden. Aber auch die Risiken dürfen – trotz der Aussicht auf Umsatzwachstum – nicht außer Acht gelassen werden. Die Kernfrage ist: Sind die Automotive-Unternehmen für eine Rolle als Zulieferer, Kooperationspartner oder gar Anbieter gut aufgestellt?
Staaten als Kunden und Beschaffungsorganisationen im Einkauf funktionieren anders als in der Privatwirtschaft. Verlässlichkeit und Redundanzen in der Lieferkette werden anders bewertet. Die Preissetzung folgt anderen Vorgaben. Oft muss das erforderliche Know-how zunächst erworben bzw. eingestellt werden, wofür teils erhebliche finanzielle Investitionen erforderlich sind. Kapital, das Unternehmen aus dem Automotive-Bereich für die technologische Transformation auf den eigenen Kernmärkten brauchen. Zudem: Stückzahlen einer Serie sind im Rüstungsbereich oft erheblich geringer als in der Automobilindustrie. Teils besteht auch nach wie vor Skepsis auf Investorenseite, insbesondere im Hinblick auf ESG-Kriterien und das Markenimage.
Regulatorische Vorgaben und organisatorische Implikationen
Die regulatorischen Vorgaben sind im Rüstungsbereich vielfältig. Die erste Besonderheit liegt auf der Marktgegenseite. Der Staat ist über das Bundeswehrbeschaffungsamt – ggf. gemittelt über sogenannte Systemhäuser – der wichtigste Kunde, sodass in der Regel Vergaberecht zu beachten ist. Darüber hinaus gibt es diverse Vorgaben, die die Qualität und Interoperabilität der Produkte sicherstellen sollen, sowie umfangreiche Zertifizierungen, die sich von Land zu Land unterscheiden. Organisatorisch hat dies zur Folge, dass sich die Dauer eines Markteintritts verlängern kann.
Nennenswert sind zudem Lokalisierungsvorgaben, also Vorschriften, die eine Teilnahme an einem Vergabeverfahren an den Produktionsort oder die Unternehmensherkunft knüpfen. So plant die Europäische Union, dass 2030 mindestens 50 % der Investitionen im Rüstungsbereich auf Unternehmen in der Europäischen Union entfallen müssen. Dies hat organisatorisch zur Folge, dass in vielen Fällen der Aufbau einer lokalen Produktion erforderlich wird. Hinzu kommen die im Zusammenhang mit Rüstungs- und "Dual Use"-Gütern bestehenden Exportkontrollregime, welche die Ausfuhr erschweren können. Rechtlich und organisatorisch herausfordernd ist auch der besondere Schutz sicherheitsrelevanter Informationen, der unter Umständen einfacher durch eine Abtrennung der militärischen Produktion erreicht werden kann. Für Transaktionen (also auch die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen) ist zudem die Investitionskontrolle relevant, welche die Sicherheitsinteressen des jeweiligen EU-Mitgliedstaats schützen soll. Kartellrecht und Fusionskontrolle finden auch im Rüstungsbereich Anwendung, auch wenn die Fusionskontrolle bisher nur in wenigen Fällen zum Stolperstein wurde.
Lieferbeziehung, Kooperation oder Gemeinschaftsunternehmen?
Ob eine Lieferbeziehung, eine Kooperation oder die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens strategisch sinnvoll sind, bedarf einer Einzelfallentscheidung. Lieferbeziehungen machen vor allem dann Sinn, wenn Unternehmen aus dem Automotive-Bereich mit einem bereits vorhandenen Produkt den Rüstungsbereich neu erschließen wollen oder zumindest das Know-how zur eigenständigen Herstellung und zum Vertrieb bereits besteht. Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens oder eine Kooperation sind hingegen passender, wenn ein Unternehmen nicht allein über das notwendige Know-how verfügt oder das Produkt aus anderen Gründen nicht ohne den Partner herstellen oder vertreiben kann (Arbeitsgemeinschaftsgedanke). Im internationalen Kontext werden Gemeinschaftsunternehmen zudem teils gegründet, um Lokalisierungsvorgaben zu erfüllen.
"Success Factors" und Ausblick
In Anbetracht der dargestellten Chancen und Risiken müssen Unternehmen der Automobilindustrie eine sorgfältige Abwägung vornehmen. Wichtig ist dabei, sich detailliert mit den tatsächlichen und regulatorischen Besonderheiten des Rüstungsbereichs auseinanderzusetzen und auf dieser Grundlage einen langfristigen Plan zu entwickeln. Dabei sollte nicht der Fehler gemacht werden, das Rüstungsgeschäft "nebenbei" machen zu wollen. Um auf den Rüstungsmärkten erfolgreich zu sein, sind langfristige Investitionen und eine Anpassung der Organisation erforderlich. Einige Unternehmen gehen dies bereits mit Schwung an.