Volkswagen hat bekannt geben, dass es im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre in den USA zu einer Grundsatzvereinbarung mit dem Department of Justice (Environmental Division), der Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air Resources Board (CARB) unter maßgeblicher Beteiligung der Federal Trade Commission (FTC) gekommen ist. Diese Grundsatzvereinbarung werde durch das Department of Justice und die FTC in den kommenden Wochen in verbindliche "Consent Decrees" überführt, heißt es.
Ferner habe sich VW mit den Class-Action-Klägern in dem Verfahren in San Francisco auf die Grundzüge einer vergleichsweisen Regelung verständigt. Diese Vereinbarung soll in den kommenden Wochen in einen umfassenden Vergleich überführt werden.
In dem gestrigen, 21. April 2016, Court Hearing in San Francisco habe der Vorsitzende Richter, Charles Breyer, diese Entwicklung ausdrücklich begrüßt.
Die sich nun abzeichnenden Regelungen in den USA sollen in Verfahren außerhalb der USA keine rechtlichen Wirkungen entfalten, erklärt Vokswagen.
Von diesen grundsätzlichen Einigungen blieben laufende Verfahren des Department of Justice, Criminal Division, und der State Attorney General der Bundesstaaten unberührt.