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KfW weitet ERP-Gründerkredit aus

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Mit der Anhebung des Höchstbetrags und der Betriebsmittelfinanzierung im Rahmen des Gründerkredits will die KfW jungen Unternehmen den Start ins Business erleichtern. 

Mit dem ERP-Gründerkredit will die Förderbank die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft stärken.


Die Förderbank KfW hat den Förderhöchstbetrag zum 1. Dezember 2025 beim ERP-Gründerkredit "StartGeld" auf bis zu 200.000 Euro angehoben. Für die Betriebsmittel gibt es nun einen maximal möglichen Betrag von 80.000 statt bislang 50.000 Euro. "Gründungen sind Treiber unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Mit der Anhebung des Höchstbetrags unterstützen wir Gründerinnen und Gründer in Deutschland mit finanziellen Mitteln, die sie benötigen, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen", sagt Melanie Kehr. Sie ist im Vorstand der KfW für Förderungen im Inland zuständig. "Den Zugang zum Förderkredit erleichtern wir durch eine Übernahme des Kreditausfallrisikos von 80 Prozent."

Förderung von Gründern, Freiberuflern und Nachfolgern

Das Darlehen ist für Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen gedacht, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von unter zehn Millionen Euro ausweisen.

Finanziert wird nicht nur der Aufbau eines neuen Business, sondern auch die Übernahme eines Betriebs oder eine Beteiligung, sofern auch die Geschäftsführung übernommen wird. Das ist vor allem für Mittelständler interessant, die sich vor oder im Nachfolgeprozess befinden. Seit 2025 wird der Kredit auch für eine dauerhafte Nebenerwerbsgründung vergeben. 

Geld für Investitionen und Betriebsmittel

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Das reicht von der Büroausstattung und technischem Equipment über Maschinen und Fahrzeuge bis zu Marketingmaßnahmen und Warenlagern. Auch Grundstücke und Gebäude, Mieten oder Personal- und Beratungskosten fallen unter die Förderung. Sowohl der Sitz des Unter­nehmens als auch der Ort der Investition müssen sich in Deutsch­land befinden.

Antragsprozess bei der Hausbank starten

Interessenten beantragen den Kredit über ihre Hausbank. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos, was die Zusage auch ohne umfangreiche Sicherheiten erleichtert. Eigenkapital muss der Antragsteller nicht mitbringen. Die Laufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und umfasst bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren bei länger laufenden Darlehen.

Die KfW weist allerdings darauf hin, dass während der tilgungs­freien Anlauf­zeit nur Zinsen, aber nicht der eigentliche Kredit gezahlt werden. Das senkt zunächst zwar die monatliche Belastung, doch je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist die spätere monatliche Rate und die Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Gründerplattform mit nützlichen Tipps

Um auch den Gründungsprozess von der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung zu unterstützen, bietet die KfW mit der Gründerplattform eine interaktive Plattform mit nützlichen Tipps. 

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