2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Untersuchung der Notwendigkeit einer Reform des § 16 Abs. 2 UWG
verfasst von : Bianca Schöpper
Erschienen in: Die Systeme der progressiven Kundenwerbung unter besonderer Berücksichtigung des Multi-Level-Marketing-Systems
Verlag: Centaurus Verlag & Media
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Dieser Teil der Arbeit beschäftigt sich nicht mehr wie der vorangegangene mit § 16 Abs. 2 UWG in seiner derzeitigen Fassung, sondern mit der Frage, ob dieser Straftatbestand einer Änderung bedarf. Hierbei wird zunächst der Frage nachgegangen, ob für die Existenz dieser Norm überhaupt eine Berechtigung besteht oder ob die Vorschrift ersatzlos gestrichen werden kann. In diesem Rahmen wird zunächst anhand der Haupterscheinungsformen progressiver Kundenwerbung geprüft, ob das Anwerben von Teilnehmern im Rahmen dieser Systeme sowohl strafwürdig als auch strafbedürftig ist und ob nicht ausreichender Schutz durch andere Strafvorschriften gewährt wird. Anschließend ist zu erörtern, ob auch das Multi-Level-Marketing strafbar sein sollte. Darüber hinaus ist zu untersuchen, wie § 16 Abs. 2 UWG im Hinblick auf das zuvor problematisierte Tatbestandsmerkmal des Verbrauchers323 zu formulieren ist und ob bzw. inwiefern hinsichtlich der Strafbarkeit/Straflosigkeit von Multi-Level-Marketing eine Klarstellung im Wortlaut des § 16 Abs. 2 UWG erfolgen sollte.