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2006 | Buch

Untreue im GmbH- und Aktienkonzern

verfasst von: Stefan Arnold

Verlag: Centaurus Verlag & Media

Buchreihe : Studien zum Wirtschaftsstrafrecht

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Über dieses Buch

Durch öffentlichkeitswirksame Urteile des Bundesgerichtshofs wie „Bremer Vulkan“ oder „Mannesmann“ erfuhr die Untreue nicht nur unter Juristen große Aufmerksamkeit. In seinem Buch beleuchtet der Autor die Berührungspunkte von unternehmensübergreifenden Verhaltensweisen in Konzernen mit dem Straftatbestand der Untreue. Gegenstand der Betrachtung sind dabei nicht nur die Unternehmensleitung von Konzernunternehmen, sondern auch deren Aufsichtsräte und Gesellschafter.
Ausgangspunkt ist die Struktur der Untreue beim Einzeltäter. Einer Einführung in die Zusammenhänge im Konzern und die relevanten Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt die Auseinandersetzung mit den Grenzen, die der Straftatbestand der Untreue für das Verhalten im Konzern zieht. Besonderes Augenmerk legt der Autor auf die Frage, inwieweit Ausgleichspflichten und Nachteilskompensationen zu berücksichtigen sind, welche Personen gegenüber den einzelnen Konzernunternehmen eine Pflicht zur Betreuung deren Vermögen haben und wann das Verhalten potenzieller Untreuetäter als pflichtwidrig anzusehen ist. Eine besondere Rolle spielt die Frage, inwieweit die Inhaber einer Gesellschaft in deren Schädigung einwilligen und damit eine Untreuestrafbarkeit verhindern können. Weiterhin werden die Unterschiede zwischen Aktien- und GmbH-Konzernen sowie zwischen Vertragskonzernen und sog. faktischen Konzernen, die mittels Mehrheitsbeteiligungen entstanden sind, herausgearbeitet.
Nach der abstrakten Behandlung der Problematik, geht der Band auf ausgewählte Konstellationen ein. Er behandelt gängige Problemfelder wie das Cash-Pooling, die Upstream-Besicherung oder die Gründung von Auffanggesellschaften bei drohender Insolvenz.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einleitung
Zusammenfassung
„Unklar sind im Einzelnen auch die Voraussetzungen einer Untreue im Konzern1. Tiedemann fasst mit dieser Feststellung zusammen, was die Blicke in die strafrechtliche Literatur und Rechtsprechungspraxis bestätigen. Bereits das Konzernrecht an sich ist ein Kapitel des Zivilrechts, das aufgrund seiner teilweise fehlenden Kodifikation eine Reihe offener Fragen bereit hält und einem steten Fluss unterworfen ist. Allen voran hat die „Bremer Vulkan“-Rechtsprechung des BGH2 erneut gezeigt, dass die Entwicklung im Konzernrecht auch heute nicht abgeschlossen ist. Mischt sich unter die konzernrechtlichen Unsicherheiten nun das „dunkelste und verworrenste Kapitel des Besonderen Teils“3 des Strafrechts, nämlich die Untreue, so potenzieren sich die Probleme zu einem hochkomplexen Geflecht aufeinander Bezug nehmender und voneinander abhängiger Fragen.
Stefan Arnold
Kapitel 1. Die Struktur der Untreue beim Einzeltäter
Zusammenfassung
Ausgehend von der Struktur der Untreue beim Einzeltäter als dem Grundfall der Untreue, können die eigentlichen Probleme besonderer Untreuekonstellationen im Rahmen der verschiedenen Konzerngeflechte und Tathandlungen der Beteiligten hergeleitet werden. Probleme der Verantwortlichkeit einzelner Personen bei der Mitwirkung von Organbeschlüssen, drittschützende Aspekte des Tatbestands und die Besonderheiten des Gesellschafts- respektive des Konzernrechts werden zunächst ganz ausgeblendet.
Stefan Arnold
Kapitel 2. Gesellschaftsrechtliche Verflechtungen und Verpflichtungen im Konzern
Zusammenfassung
Die Besonderheiten der Untreue im Konzern beruhen auf der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion des Konzerns und dessen Eigenheiten. Der zivilrechtliche Rahmen für Konzerne wirkt sich unmittelbar auf die strafrechtliche Beurteilung aus, da die zwingenden und umfassenden Regelungen des Zivilrechts auch für das Strafrecht relevant sind.1 Prägend für Konzerne sind die Verflechtungen der Personen und Unternehmen im Verbund, die für die Beteiligten spezielle Pflichten und Rechte mit sich bringen. Inwieweit Unternehmen auf verbundene Unternehmen Einfluss ausüben können ist grundlegend für die strafrechtliche Beurteilung der Verletzung besonderer Pflichten. Die Möglichkeiten der Einflussnahme hängen in weiten Teilen von der Art des Konzerns und der beteiligten Organe der Konzerngesellschaften und deren Handlungsmöglichkeiten ab.
Stefan Arnold
Kapitel 3. Der strafrechtliche Schutz gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen im Konzern
Zusammenfassung
Die zivilrechtliche Ausgestaltung des Konzernrechts in Deutschland ist nicht ohne Kritiker.1 Insbesondere die fehlende Kodifizierung eines GmbH-Konzernrechts lässt teilweise die Forderung laut werden, den Untreuetatbestand dafür als Ersatz heranzuziehen.2 Die Bezugnahme der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Senate des BGH bei Fragen der Untreue aufeinander zeigt, wie eng die Fragen des Konzernrechts und diejenigen der Untreue beieinander liegen. Hier wird die Untreue auf der einen Seite herangezogen, um Schadensersatzansprüche gegen Führungspersonen von Konzernunternehmen zu begründen und auf der anderen Seite geben die Normen des Zivilrechts einen umfassenden Regelungsrahmen vor. Dieser Rahmen dient nicht nur der Auslegung des weiten Untreuetatbestands bei der Anwendung auf konzerntypische Sacheverhalte, vielmehr ergänzt § 266 StGB das Zivilrecht, indem er Verstöße gegen das Konzernrecht unter bestimmten Umständen strafrechtlich sanktioniert.
Stefan Arnold
Kapitel 4. Konsequenzen für gängige Problemfelder im Konzern
Zusammenfassung
Welche Konsequenzen sich aus den allgemeinen Ausführungen zu Untreuefällen in Konzernen konkret ergeben, zeigt deren Anwendung auf die jeweiligen Sachverhalte. Anschaulich wird das an den bereits oben angesprochenen gängigen Problemfeldern in Konzernen. Jedes der verbreiteten Instrumente Cash Pooling, Upstream-Besicherung, Auffanggesellschaften mit Vermögenstransfers und Buy-Out-Verfahren bei Unternehmenstransaktionen bringt eigene Problempunkte mit sich, die nur durch die jeweilige Untersuchung der konkreten Fälle aufgelöst werden können. Ausgangspunkt ist oftmals das im Konzern bestehende Weisungsrecht sowie die faktische Möglichkeit auf unternehmerische Entscheidungen in abhängigen Gesellschaften einzuwirken. Die in allen Konzernformen geltende Beschränkung, dass für ein abhängiges Unternehmen nachteilige Maßnahmen ohnehin nur dann zulässig sind, wenn sie zum Wohle des gesamten Konzerns durchgeführt werden, gilt zwar auch hier, stellt in der Regel aber keine besondere Hürde dar. Letztlich dienen die Instrumente nämlich durchweg der Optimierung der Konzernfinanzierung bzw. der Konzernstruktur. Fraglich bleibt lediglich, in welchen Punkten die Instrumente problematisch sind und bis zu welchem Grad sie eingesetzt werden dürfen, ohne in Konflikt mit § 266 StGB zu geraten.
Stefan Arnold
Resümee
Zusammenfassung
Nach wie vor sind die Probleme, die der Tatbestand der Untreue mit sich bringt nicht vollends gelöst und beschäftigen Literatur und Rechtsprechung in besonderem Maße. Ähnlich verhält es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Konzerne, was nicht zuletzt auf die fehlende Kodifizierung eines GmbH-Konzernrechts zurückzuführen ist. Die Kombination der beiden Materien potenziert in deren Schnittbereich die Probleme und führt zu einer Reihe offener Fragen. Davon ausgehend, dass das Gesellschaftsrecht einen allgemein verbindlichen Rahmen vorgibt, der auch im Strafrecht zwingend zu beachten ist, halten die zivilrechtlichen Normen zwangsläufig Einzug in die strafrechtliche Beurteilung unter Untreuegesichtspunkten. Die Unterschiede im Zivilrecht schlagen auf das Strafrecht durch, wenn man faktische Konzerne einerseits und Vertragskonzerne andererseits betrachtet und beeinflussen die strafrechtliche Behandlung je nach Typ der abhängigen Gesellschaft, da die Rollen der einzelnen Organe in den verschiedenen Gesellschaftstypen höchst unterschiedlich sind.
Stefan Arnold
Backmatter
Metadaten
Titel
Untreue im GmbH- und Aktienkonzern
verfasst von
Stefan Arnold
Copyright-Jahr
2006
Verlag
Centaurus Verlag & Media
Electronic ISBN
978-3-86226-925-9
Print ISBN
978-3-8255-0637-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-925-9