1981 | OriginalPaper | Buchkapitel
Veränderungen im Rundfunksystem durch neue elektronische Medien
verfasst von : Bernd-Peter Lange
Erschienen in: Fernsehen und Hörfunk für die Demokratie
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland (Hörfunk und Fernsehen) ist heute durch folgende Merkmale gekennzeichnet:1.)Die Übermittlung von Rundfunksendungen an die Empfänger erfolgt drahtlos. Für den Betrieb der Hörfunk- und Fernsehsender ist grundsätzlich die Deutsche Bundespost zuständig1. Es ist das Trennungsmodell realisiert, d. h. daß die Post als zuständige Instanz für die Sendenetze sich jeder Einmischung in den Bereich der Veranstaltung von Rundfunksendungen zu enthalten hat.2.)Wegen des hohen finanziellen Aufwandes für Rundfunksendungen und aufgrund der Frequenzknappheit für die drahtlose Übermittlung gibt es in der Bundesrepublik ein zahlenmäßig eng begrenztes Programmangebot, insbesondere im Fernsehbereich: nämlich 1. Programm: Gemeinschafts- und Regionalprogramm der Landesrundfunkanstalten, 2. Programm: überregionales Programm des ZDF, 3. Programm: Regionalprogramm unter Zusammenarbeit einzelner Landesrundfunkanstalten.3.)Aus den unter 2.) genannten Gründen und zur Sicherung der Staatsunabhängigkeit ist durch Landesgesetze in Übereinstimmung mit dem BVerfG die Kompetenz zur Veranstaltung von Rundfunksendungen ausschließlich öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingeräumt worden, die binnenpluralistisch organisiert sein sollen. „Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und daß für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten“2.4.)Die Finanzierung erfolgt durch Teilnehmergebühren und durch Werbeeinnahmen. Die Rundfunkgebühr beträgt zur Zeit 10,50 DM (3,00 Grund- und 7,50 DM Fernsehgebühr) und ist damit — gemessen am Programmangebot und an der Steigerung des Lebensstandards — gering. Sie wird durch Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, der der Zustimmung der Länderparlamente bedarf, festgelegt. Beim ZDF decken die Werbeeinnahmen mehr als die Hälfte des Finanzbedarfs, während bei den Landesrundfunkanstalten die Gebühren die Hauptfinanzierungsquelle darstellen. Die Zeiten für Werbung im Programm sind limitiert.