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Verantwortlichkeit der KI

  • 2025
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:
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Zusammenfassung

Fehlt es an einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Menschen für die erfolgsursächliche Handlung des intelligenten Agenten, so stellt sich also die Frage, ob nicht die KI selbst verantwortlich sein kann. Das verbietet sich schon auf den ersten Blick bei (noch) schwachen KI-Systemen, also insbesondere solchen, die nur eine domänespezifische Intelligenz aufweisen. Niemand würde heutzutage auf die Idee kommen, den Roboter-Arm in der Autofabrik zu bestrafen, wenn dieser einen Arbeiter verletzt.

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Titel
Verantwortlichkeit der KI
Verfasst von
Lasse Ferdinand Quarck
Copyright-Jahr
2025
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-50504-2_4
    Bildnachweise
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